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Wiki zum Rechtsthema Zeugniskorrektur
Informationen zu Zeugniskorrektur
Grundsätzlich besteht innerhalb Deutschlands die Pflicht von Schulen, Leistungsnachweise in Form von Zeugnissen zu erstellen. Hierbei handelt es sich um einen Verwaltungsakt, bei dem Schüler und Eltern durchaus das Recht haben, die Entscheidung, die im Rahmen der Zeugniskonferenz getroffen wurde, anzufechten und ggf. eine Zeugniskorrektur zu verlangen.
Eine Zeugniskorrektur bedeutet in diesem Fall ebenso, dass ggf. Fehler bei der Übertragung der Daten des Schülers korrigiert werden müssen als auch Fehler bei der Notenberechnung und Noteneintragung - also der Bewertung allgemein.
Eine Zeugniskorrektur bedeutet in diesem Fall ebenso, dass ggf. Fehler bei der Übertragung der Daten des Schülers korrigiert werden müssen als auch Fehler bei der Notenberechnung und Noteneintragung - also der Bewertung allgemein.
Vorgehensweise bei fehlerhaften Zeugnissen
Bei Fehlern in einem Zeugnis ist in den meisten Fällen davon auszugehen, dass sie nicht vorsätzlich bestehen sondern durch falsche Übernahme von Daten oder durch falsche Berechnung entstanden sind. So lässt sich das Problem oft durch ein Gespräch mit dem Klassenlehrer oder der Schulleitung lösen, ohne dass anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden muss oder es notwendig ist, das Zeugnis anzufechten.
Oft kann in diesem Gespräch geklärt werden, wie die Berechnung vorgenommen wurde und ob diese gerechtfertigt ist. Erst wenn dies zu keinem Ergebnis kommt, sollte anwaltliche Hilfe für die gerichtliche Anfechtung in Anspruch genommen werden. Durch Prüfung und Urteil des Gerichtes kann auf diese Weise eine Korrektur erreicht werden.
Oft kann in diesem Gespräch geklärt werden, wie die Berechnung vorgenommen wurde und ob diese gerechtfertigt ist. Erst wenn dies zu keinem Ergebnis kommt, sollte anwaltliche Hilfe für die gerichtliche Anfechtung in Anspruch genommen werden. Durch Prüfung und Urteil des Gerichtes kann auf diese Weise eine Korrektur erreicht werden.
Außergerichtliche Mittel
In den meisten Schulen besteht weiterhin die Möglichkeit, einen außergerichtlichen Widerspruch und eine Beschwerde gegen die Art und Weise der Beurteilung zu verfassen. Diese ist meist formell und schriftlich zu verfassen und wird durch die Schulleitung dahingehend geprüft, ob der Widerspruch und die Beschwerde gerechtfertigt sind. Zumeist erfolgt hierauf eine Stellungnahme, für die eine entsprechende Frist gesetzt werden sollte, damit Fristen für eine Anfechtung nicht überschritten werden.
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