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Wiki zum Rechtsthema Behindertenrecht

Informationen zu Behindertenrecht
Als Behindertenrecht bezeichnet man im Allgemeinen alle Regelungen und Vorschriften, die sich auf die Belange von Menschen mit geistiger oder körperlicher Einschränkung beziehen. Man unterscheidet hierbei zwischen Behinderten- und Schwerbehindertenrecht. Eine Schwerbehinderung liegt dann vor, wenn der Behinderungsgrad über 50 liegt. Durch das Behindertenrecht soll zum einen vermieden werden, dass Behinderte in unterschiedlichen Bereichen des sozialen Lebens sowie auch in Bezug auf Angestelltenverhältnisse etc. benachteiligt werden.

Dies wird bereits sichergestellt durch das Grundrecht, welches eine Gleichbehandlung aller Menschen vorsieht. Umgekehrt allerdings werden durch das Behindertenrecht auch Vorzüge geschaffen, die nicht behinderten Personen nicht zugänglich sind, weshalb die Gleichbehandlung sich in einem solchen Fall lediglich auf etwaige Nachteile erstreckt.
Vermeidung der Benachteiligung bei Behinderungen
Bereits § 1 des AAG, welcher das Ziel des Gesetzes darstellt, sieht wie folgt vor:

»Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen«.

Diese Regelungen greifen in allen Bereichen und insbesondere in dem de Berufslebens. So soll beispielsweise sichergestellt sein, dass Behinderte bereits bei Bewerbung eine Gleichbehandlung erfahren und dieselben Chancen auf den Arbeitsplatz haben wie Menschen ohne Behinderung. Ebenso muss gewährleistet sein, dass die Rechte des Behinderten in Bezug auf die Arbeitsbedingungen gewahrt sind.
Gesetzliche Regelung in Bezug auf die Anwendung des AGG
§ 2 AGG beschreibt die Anwendung der Gleichbehandlung wie folgt:

»Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund sind nach Maßgabe dieses Gesetzes unzulässig in Bezug auf:
  1. die Bedingungen, einschließlich Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen, für den Zugang zu unselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit, unabhängig von Tätigkeitsfeld und beruflicher Position, sowie für den beruflichen Aufstieg,

  2. die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen einschließlich Arbeitsentgelt und Entlassungsbedingungen, insbesondere in individual- und kollektivrechtlichen Vereinbarungen und Maßnahmen bei der Durchführung und Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses sowie beim beruflichen Aufstieg,

  3. den Zugang zu allen Formen und allen Ebenen der Berufsberatung, der Berufsbildung einschließlich der Berufsausbildung, der beruflichen Weiterbildung und der Umschulung sowie der praktischen Berufserfahrung,

  4. die Mitgliedschaft und Mitwirkung in einer Beschäftigten- oder Arbeitgebervereinigung oder einer Vereinigung, deren Mitglieder einer bestimmten Berufsgruppe angehören, einschließlich der Inanspruchnahme der Leistungen solcher Vereinigungen,

  5. den Sozialschutz, einschließlich der sozialen Sicherheit und der Gesundheitsdienste,

  6. die sozialen Vergünstigungen,

  7. die Bildung,

  8. den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum.
Für Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch gelten § 33c des Ersten Buches Sozialgesetzbuch und § 19a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch. Für die betriebliche Altersvorsorge gilt das Betriebsrentengesetz.

Die Geltung sonstiger Benachteiligungsverbote oder Gebote der Gleichbehandlung wird durch dieses Gesetz nicht berührt. Dies gilt auch für öffentlich-rechtliche Vorschriften, die dem Schutz bestimmter Personengruppen dienen.

Für Kündigungen gelten ausschließlich die Bestimmungen zum allgemeinen und besonderen Kündigungsschutz«.

Es soll somit sichergestellt werden, dass keine Diskriminierung seitens des Arbeitgebers erfolgt.

Verwandte "Behindertenrecht" Rechtsbegriffe

Schwerbehindertenrecht, Behindertenausweis, Behindertenschutzgesetz, Integrationsbehörde, Schwerbehinderung, Blindenrecht, Kriegsopferversorgung, Schwerbeschädigte, Behindertenschutz, Bundesversorgungsgesetz, Schwerbehindertenbeauftragter, BVG
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Behindertenrecht - Ihr Behindertenrecht Informationstipp

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