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Wiki zum Rechtsthema Integrationsbehörde

Informationen zu Integrationsbehörde
Als Integrationsbehörde bzw. Integrationsamt wird das Amt für die Sicherung der Integration schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben bezeichnet. Dessen Aufgaben richten sich nach dem SGB IX und beinhalten insbesondere alle Tätigkeit, die in Zusammenhang mit dem Schwerbehindertenrecht und dessen Durchführung stehen.

Zu den Aufgaben zählen zum einen die Erhebung und die Verwendung der Ausgleichsabgabe und die Durchsetzung des Kündigungsschutzes für schwerbehinderte Menschen und Menschen, die nach dem Schwerbehindertenrecht behandelt werden.
Weitere Aufgaben der Integrationsbehörde
Über die bereits genannten Aufgaben hinaus bestehen die Aufgaben der Integrationsbehörde auch aus der Organisation und Durchführung von Hilfen, die Menschen mit Schwerbehinderung im Arbeitsleben begleiten sollen sowie Organisation und Durchführung von Schulungs- und Bildungsmaßnahmen, die dem Zwecke der Integration in das Arbeitsleben dienen und Betriebsräten und Personalräten etc. zur Verfügung gestellt werden.
Organisation und Leistung der Integrationsbehörde
Die Organisation der Integrationsbehörden erfolgt staatlich als auch kommunal, wobei die einzelnen Bundesländer darüber hinaus die Aufgaben auf andere Behörden verteilen können wie beispielsweise Fürsorgestellen und Versorgungsämter. Ebenso besteht auf Bundesebene gemeinsam mit den Hauptfürsorgestellen die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen, abgekürzt auch BIH.

Die Leistungen des zuständigen Integrationsamtes bestehen vor allem aus Ergänzung zu den Leistungen der Rehabilitationsträger in Bezug auf die Anforderungen des Arbeitsplatzes, wobei diese Leistungen aus den Ausgleichsabgabemitteln finanziert werden. Zu den Rehabilitationsträgern gehören gemäß § 6 SGB IX:
  1. »die gesetzlichen Krankenkassen für Leistungen nach § 5 Nr. 1 und 3,

  2. die Bundesagentur für Arbeit für Leistungen nach § 5 Nr. 2 und 3,

  3. die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Leistungen nach § 5 Nr. 1 bis 4,

  4. die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung für Leistungen nach § 5 Nr. 1 bis 3, der Träger der Alterssicherung der Landwirte für Leistungen nach § 5 Nr. 1 und 3,

  5. die Träger der Kriegsopferversorgung und die Träger der Kriegsopferfürsorge im Rahmen des Rechts der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden für Leistungen nach § 5 Nr. 1 bis 4,

  6. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe für Leistungen nach § 5 Nr. 1, 2 und 4,

  7. die Träger der Sozialhilfe für Leistungen nach § 5 Nr. 1, 2 und 4«.

Verwandte "Integrationsbehörde" Rechtsbegriffe

Schwerbehindertenrecht, Behindertenausweis, Behindertenschutzgesetz, Schwerbehinderung, Behindertenrecht, Blindenrecht, Kriegsopferversorgung, Schwerbeschädigte, Behindertenschutz, Bundesversorgungsgesetz, Schwerbehindertenbeauftragter, BVG
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Integrationsbehörde - Ihr Integrationsbehörde Informationstipp

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