Cookie Consent by PrivacyPolicies.com
Kompetente Rechtsberatung?
Den passenden Rechtsanwalt finden
Bild
Telefon
Rufen Sie den Behindertenschutzgesetz Rechtsexperten Ihrer Wahl an und erhalten sofort eine Rechtsberatung » Telefonische Rechtsberatung
Bild
Fragen
Stellen Sie Ihre Behindertenschutzgesetz Frage an einen Pool von Anwälten. Schneller und rechtsverbindlicher Rat vom Anwalt bereits ab 25,- Euro » Rechtsanwalt fragen
Bild
Beauftragen
Konkrete Behindertenschutzgesetz Aufgabe/Auftrag einstellen und ein spezialisierter Anwalt kümmert sich um Ausarbeitung » Rechtsanwalt beauftragen
Bild
E-Mail
Ihr direkter Weg zur Behindertenschutzgesetz Experten-Antwort. Hier erhalten Sie Rechtsberatung per E-Mail von einem erfahrenen Anwalt Ihrer Wahl » E-Mail Beratung
Bild
Behindertenschutzgesetz Anwaltssuche
Finden Sie Ihren Anwalt. Auf www.anwaltinfos.de finden Sie den geeigneten Rechtsanwalt oder Fachanwalt » Rechtsanwalt suchen
Sie sind Rechtsanwalt?
Vorteile im Anwaltsverzeichnis anwaltinfos.de
Bild
Repräsentatives Kanzleiprofil
Der erste Eindruck zählt. Dabei kommt es auf ein individuell gestaltetes, Usability freundliches und Suchmaschinen optimiertes Kanzleiprofil an
Bild
Neue Mandate erschließen
Neue Mandate rund um die Uhr, vor Ort, per Telefon, E-Mail Beratung, Online Beauftragung, Online Rechtsfragen für sich gewinnen und abwickeln
Bild
Rechtstipps & Rechtsnews publizieren
Durch die Publikation von Rechtsinformationen aus den eigenen Fachbereichen einen Status als Experte einnehmen und als solcher wahrgenommen werden
Bild
In Suchmaschinen ganz weit vorne
Die Motivation für das Suchmaschinenmarketing ist klar: Exakt dann bei einem Mandanten präsent sein, wenn er aktiv nach einer Rechtsberatung sucht
Bild
Social Media & Video-Marketing
Begegnen Sie potenziellen neuen Mandanten zeitgemäß und kompetent durch die Nutzung modernster Werbeformen in digitalen Medien
Bild
Ãœber 250.000 Entscheidungen
Mitglieder erhalten Zugriff auf Volltextsuche und Schlagwort-Recherche in unserer seit 2001 gepflegten Entscheidungsdatenbank
Behindertenschutzgesetz
Rechtsanwalt für Behindertenschutzgesetz suchen
PLZ oder Ort
Rechtsgebiet
Rechtsanwälte für Behindertenschutzgesetz finden Sie mit ausführlichen Kompetenz- und Kontakt-Profilen. Bitte wählen Sie einen Ort, um einen Rechtsanwalt für Behindertenschutzgesetz zu finden. Mit nur einem Klick gelangen Sie zu einem Kanzleiprofil Ihrer Wahl.

Behindertenschutzgesetz Rechtsanwälte der Top Städte finden

Wiki zum Rechtsthema Behindertenschutzgesetz

Informationen zu Behindertenschutzgesetz
Als Behindertenschutzgesetz wird meist eine Sammlung von unterschiedlichen Rechtsnormen bezeichnet, die sich auf den Schutz der Belange von körperlich und geistig behinderten Menschen beziehen. Fälschlicherweise gehen aktuell viele Menschen davon, dass es diesbezüglich eine eigene gesetzliche Grundlage gibt, die als Behindertenschutzgesetz bezeichnet wird. Dies trifft allerdings nicht zu, da es ein solcher Gesetz in Deutschland nicht gibt.

Der Irrtum beruht zumeist auf den gesetzlichen Regelungen des SGB IX, welches sich tatsächlich mit entsprechenden Regelungen befasst sowie auch mit allen Vorschriften, die mit Rehabilitation und der Teilhabe von Behinderten in Zusammenhang stehen. Daher kann man davon ausgehen, dass mit dem Begriff Behindertengesetz eigentlich das neunte Buch des Sozialgesetzbuches gemeint ist. § 1 befasst sich hierbei mit der Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft und besagt:

»Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen nach diesem Buch und den für die Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen, um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. Dabei wird den besonderen Bedürfnissen behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen und Kinder Rechnung getragen«.
Aufgliederung des SGB IX
Das SGB IX befasst sich mit allen Regelungen, die Menschen betreffen, die eine körperliche oder geistige Behinderung aufweisen, und gliedert in sich in zwei Teile auf. Teil 1 und damit die §§ 1 bis 67 befassen sich mit den Regelungen für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen und Teil 2, §§ 68 bis 160, mit den besonderen Regelungen zur Teilhabe behinderter Menschen und damit dem Schwerbehindertenrecht.

Teil 1:

Kapitel 1: Allgemeine Regelungen, § 1 bis § 16
Kapitel 2: Ausführung von Leistungen zur Teilhabe, persönliches Budget, § 17 bis § 21a
Kapitel 3: Gemeinsame Servicestellen, §22 bis § 25
Kapitel 4: Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, §26 bis § 32
Kapitel 5: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, §33 bis § 43
Kapitel 6: Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen, §44 bis § 54
Kapitel 7: Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, §55 bis § 59
Kapitel 8: Sicherung und Koordinierung der Teilhabe, §60 bis § 67

Titel 1: Sicherung von Beratung und Auskunft, § 60 bis § 62
Titel 2: Klagerecht der Verbände, § 63
Titel 3: Koordinierung der Teilhabe behinderter Menschen, §64 bis § 67

Teil 2:

Kapitel 1: Geschützter Personenkreis, § 68 bis § 70
Kapitel 2: Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber, § 71 bis § 79
Kapitel 3: Sonstige Pflichten der Arbeitgeber/Rechte der schwerbehinderten Menschen; betriebliches Eingliederungsmanagement, § 80 bis § 84
Kapitel 4: Kündigungsschutz, § 85 bis § 92
Kapitel 5: Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialrat, Schwerbehindertenvertretung, Beauftragter des Arbeitgebers, § 93 bis § 100
Kapitel 6: Durchführung der besonderen Regelungen zur Teilhabe behinderter Menschen, § 101 bis § 108
Kapitel 7: Integrationsfachdienste, § 109 bis § 115
Kapitel 8: Beendigung der Anwendung der besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter und gleichgestellter behinderter Menschen, § 116 bis § 117
Kapitel 9: Widerspruchsverfahren, § 118 bis § 121
Kapitel 10: Sonstige Vorschriften, § 122 bis § 131
Kapitel 11: Integrationsprojekte, § 132 bis § 135
Kapitel 12: Werkstätten für behinderte Menschen, § 136 bis § 144
Kapitel 13: Unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr, § 145 bis § 154
Kapitel 14: Straf-, Bußgeld- und Schlussvorschriften § 155 bis § 160
Weitere gesetzliche Regelungen zum Behindertenschutz
Über das SGB IX befasst sich ebenso auch das Betriebsverfassungsgesetz, insbesondere § 80 BetrVG, sowie auch die Schwerbehindertenausweisverordnung, abgekürzt SchwbAwV, mit den Belangen behinderter Menschen.

Verwandte "Behindertenschutzgesetz" Rechtsbegriffe

Schwerbehindertenrecht, Behindertenausweis, Integrationsbehörde, Schwerbehinderung, Behindertenrecht, Blindenrecht, Kriegsopferversorgung, Schwerbeschädigte, Behindertenschutz, Bundesversorgungsgesetz, Schwerbehindertenbeauftragter, BVG
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Behindertenschutzgesetz - Ihr Behindertenschutzgesetz Informationstipp

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet