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Wiki zum Rechtsthema Sorgerecht

Informationen zu Sorgerecht
Als Sorgerecht oder auch das elterliche Sorgerecht wird die elterliche Sorge um das eigene Kind als Person sowie auch dessen Vermögen bezeichnet. Das Sorgerecht stellt einen Bereich und einen Begriff des Familienrechtes dar und wird in den §§ 1626 bis 1698b BGB geregelt.

§ 1626 BGB beschreibt die Grundsätze der elterlichen Sorge wie folgt:
  1. »Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).

  2. Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln. Sie besprechen mit dem Kind, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist, Fragen der elterlichen Sorge und streben Einvernehmen an.

  3. Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. Gleiches gilt für den Umgang mit anderen Personen, zu denen das Kind Bindungen besitzt, wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist«.
Recht auf elterliche Sorge
Das Recht auf elterliche Sorge und damit auch der Schutz von Familien ergibt sich bereits aus der Verfassung Artikel 6:

»Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung«.

In Artikel 6 Abs. 2 Satz 1 GG wird die elterliche Sorge bzw. das Recht auf die elterliche Sorge wie folgt definiert:

»Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft«.
Sorgeberechtigte Personen
Grundsätzlich sind in erster Linie die Eltern sorgeberechtigt für die eigenen Kinder, wobei das Gesetz allerdings unterscheidet zwischen unverheirateten Eltern und verheirateten Eltern. Verheiratete Eltern haben von vorneherein einen Anspruch auf das gemeinsame Sorgerecht, während bei unverheirateten Eltern ein gemeinsames Sorgerecht dann vorsieht, wenn die leiblichen Eltern die Willenserklärung zur gemeinsamen Ausübung der elterlichen Sorge abgeben, heiraten oder das gemeinsame Sorgerecht durch das zuständige Familienrecht übertragen wird.

Wird eine Willenserklärung zum gemeinsamen Sorgerecht durch die Mutter abgelehnt, so hat der Vater weiterhin die Möglichkeit, einen Antrag beim Familiengericht zu stellen. Die Chancen stehen in Bezug auf eine positive gerichtliche Entscheidung recht gut, da man davon ausgeht, dass ein gemeinsames Sorgerecht durchaus dem Wohl des Kindes dient.

Verwandte "Sorgerecht" Rechtsbegriffe

Vaterschaftsrecht, Kindesunterhalt, Uneheliches Kind, Vaterschaftstest, Vaterschaftsanerkennung, Umgangsrecht, Vaterschaftsklage
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Sorgerecht - Ihr Sorgerecht Informationstipp

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