Cookie Consent by PrivacyPolicies.com
Kompetente Rechtsberatung?
Den passenden Rechtsanwalt finden
Bild
Telefon
Rufen Sie den Vaterschaftsanerkennung Rechtsexperten Ihrer Wahl an und erhalten sofort eine Rechtsberatung » Telefonische Rechtsberatung
Bild
Fragen
Stellen Sie Ihre Vaterschaftsanerkennung Frage an einen Pool von Anwälten. Schneller und rechtsverbindlicher Rat vom Anwalt bereits ab 25,- Euro » Rechtsanwalt fragen
Bild
Beauftragen
Konkrete Vaterschaftsanerkennung Aufgabe/Auftrag einstellen und ein spezialisierter Anwalt kümmert sich um Ausarbeitung » Rechtsanwalt beauftragen
Bild
E-Mail
Ihr direkter Weg zur Vaterschaftsanerkennung Experten-Antwort. Hier erhalten Sie Rechtsberatung per E-Mail von einem erfahrenen Anwalt Ihrer Wahl » E-Mail Beratung
Bild
Vaterschaftsanerkennung Anwaltssuche
Finden Sie Ihren Anwalt. Auf www.anwaltinfos.de finden Sie den geeigneten Rechtsanwalt oder Fachanwalt » Rechtsanwalt suchen
Sie sind Rechtsanwalt?
Vorteile im Anwaltsverzeichnis anwaltinfos.de
Bild
Repräsentatives Kanzleiprofil
Der erste Eindruck zählt. Dabei kommt es auf ein individuell gestaltetes, Usability freundliches und Suchmaschinen optimiertes Kanzleiprofil an
Bild
Neue Mandate erschließen
Neue Mandate rund um die Uhr, vor Ort, per Telefon, E-Mail Beratung, Online Beauftragung, Online Rechtsfragen für sich gewinnen und abwickeln
Bild
Rechtstipps & Rechtsnews publizieren
Durch die Publikation von Rechtsinformationen aus den eigenen Fachbereichen einen Status als Experte einnehmen und als solcher wahrgenommen werden
Bild
In Suchmaschinen ganz weit vorne
Die Motivation für das Suchmaschinenmarketing ist klar: Exakt dann bei einem Mandanten präsent sein, wenn er aktiv nach einer Rechtsberatung sucht
Bild
Social Media & Video-Marketing
Begegnen Sie potenziellen neuen Mandanten zeitgemäß und kompetent durch die Nutzung modernster Werbeformen in digitalen Medien
Bild
Ãœber 250.000 Entscheidungen
Mitglieder erhalten Zugriff auf Volltextsuche und Schlagwort-Recherche in unserer seit 2001 gepflegten Entscheidungsdatenbank
Vaterschaftsanerkennung
Rechtsanwalt für Vaterschaftsanerkennung suchen
PLZ oder Ort
Rechtsgebiet
Rechtsanwälte für Vaterschaftsanerkennung finden Sie mit ausführlichen Kompetenz- und Kontakt-Profilen. Bitte wählen Sie einen Ort, um einen Rechtsanwalt für Vaterschaftsanerkennung zu finden. Mit nur einem Klick gelangen Sie zu einem Kanzleiprofil Ihrer Wahl.

Vaterschaftsanerkennung Rechtsanwälte der Top Städte finden

Wiki zum Rechtsthema Vaterschaftsanerkennung

Informationen zu Vaterschaftsanerkennung
Bei einer Vaterschaftsanerkennung handelt es sich um eine freiwillige Sorgerechtserklärung von Vätern nicht ehelich geborener Kinder, die als Willenserklärung vor dem Jugendamt angelegt wird, wodurch nicht verheiratete Eltern das gemeinsame Sorgerecht erlangen. Die Rechtsgrundlagen zur Vaterschaftsanerkennung finden sich in den §§ 1594 ff. BGB.
Voraussetzungen für eine Vaterschaftsanerkennung durch Willenserklärung
Gemäß § 1594 BGB muss bei der Anerkennung der Vaterschaft Folgendes beachtet werden:
  1. »Die Rechtswirkungen der Anerkennung können, soweit sich nicht aus dem Gesetz anderes ergibt, erst von dem Zeitpunkt an geltend gemacht werden, zu dem die Anerkennung wirksam wird.

  2. Eine Anerkennung der Vaterschaft ist nicht wirksam, solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht.

  3. Eine Anerkennung unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung ist unwirksam.

  4. Die Anerkennung ist schon vor der Geburt des Kindes zulässig.
Die Anerkennung der Vaterschaft bei einem außerehelich geborenen Kind ist anders als die gerichtliche Vaterschaftsfeststellung eine freiwillige Willenserklärung.«

Darüber hinaus ist es notwendig, die gesetzlichen Regelungen in § 1595 BGB zu beachten, die eine Zustimmungsbedürftigkeit der Anerkennung durch die Mutter festlegen, ggf. auch eine Zustimmung des Kindes:
  1. »Die Anerkennung bedarf der Zustimmung der Mutter.

  2. Die Anerkennung bedarf auch der Zustimmung des Kindes, wenn der Mutter insoweit die elterliche Sorge nicht zusteht.

  3. Für die Zustimmung gilt § 1594 Abs. 3 und 4 entsprechend«.
Für die Anerkennung ist es nicht notwendig, dass der anerkennende Vater auch der biologische Vater eines Kindes ist. Das Gesetz kennt hierbei auch die rechtliche Vaterschaft, die durch Personen ausgeübt werden kann, die die Rolle des Vaters übernehmen möchten.
Unfreiwillige Anerkennung der Vaterschaft
Nicht grundsätzlich ist davon auszugehen, dass eine Anerkennung der Vaterschaft auf freiwilliger Basis erfolgt. Ist dies der Fall, so muss eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung durchgeführt werden, welche sich auf § 1600d BGB Abs. 1 begründet:

»Besteht keine Vaterschaft nach § 1592 Nr. 1 und 2, § 1593, so ist die Vaterschaft gerichtlich festzustellen«.

Absatz 2 befasst sich mit der Vaterschaftsvermutung und Absatz 3 mit dem Begriff der Empfängniszeit. Hier heißt es:
  1. »Im Verfahren auf gerichtliche Feststellung der Vaterschaft wird als Vater vermutet, wer der Mutter während der Empfängniszeit beigewohnt hat. Die Vermutung gilt nicht, wenn schwerwiegende Zweifel an der Vaterschaft bestehen.

  2. Als Empfängniszeit gilt die Zeit von dem 300. bis zu dem 181. Tage vor der Geburt des Kindes, mit Einschluss sowohl des 300. als auch des 181. Tages. Steht fest, dass das Kind außerhalb des Zeitraums des Satzes 1 empfangen worden ist, so gilt dieser abweichende Zeitraum als Empfängniszeit«.

Verwandte "Vaterschaftsanerkennung" Rechtsbegriffe

Vaterschaftsrecht, Kindesunterhalt, Uneheliches Kind, Vaterschaftstest, Sorgerecht, Umgangsrecht, Vaterschaftsklage
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Vaterschaftsanerkennung - Ihr Vaterschaftsanerkennung Informationstipp

Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld.

Daten werden verarbeitet