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Wiki zum Rechtsthema Vaterschaftsklage
Informationen zu Vaterschaftsklage
Als Vaterschaftsklage werden unterschiedliche gerichtliche Verfahren bezeichnet, die in erster Linie der Feststellung einer Vaterschaft dienen. Hierbei kann es sich zum einen um eine Vaterschaftsanfechtungsklage handeln und zum anderen auch um eine Vaterschaftsfeststellungsklage. Darüber hinaus ist auch eine Klage in Bezug auf die Zustimmung zur Durchführung eines Abstammungsgutachtens möglich. Ein Abstammungsgutachten soll den wahren biologischen Vater feststellen, da man davon ausgeht, dass ein Kind Anrecht darauf hat, über diesen informiert zu sein.
Wird ein Kind ehelich geboren, so geht man zuerst einmal davon aus, dass der Ehemann der Mutter auch der Vater des Kindes ist. Kompliziert wird es dann, wenn dieser tatsächlich nicht der biologische Vater ist und der biologische Vater die Anerkennung gerichtlich durchsetzen will. Zur Feststellung der Vaterschaft dient ein sogenannter Vaterschaftstest, der allerdings nur mit der Zustimmung des gesetzlichen Vormundes eines Kindes durchgeführt werden darf. Liegt diese Zustimmung nicht vor, so kann die Zustimmung zur Durchführung eines Abstammungsgutachtens nur durch Klage erwirkt werden.
Wird ein Kind ehelich geboren, so geht man zuerst einmal davon aus, dass der Ehemann der Mutter auch der Vater des Kindes ist. Kompliziert wird es dann, wenn dieser tatsächlich nicht der biologische Vater ist und der biologische Vater die Anerkennung gerichtlich durchsetzen will. Zur Feststellung der Vaterschaft dient ein sogenannter Vaterschaftstest, der allerdings nur mit der Zustimmung des gesetzlichen Vormundes eines Kindes durchgeführt werden darf. Liegt diese Zustimmung nicht vor, so kann die Zustimmung zur Durchführung eines Abstammungsgutachtens nur durch Klage erwirkt werden.
Vaterschaftsfeststellung auf Wunsch der Mutter
Für Mütter nicht ehelich geborener Kinder kann eine Feststellung der Vaterschaft aus unterschiedlichen Gründen wichtig sein. Hierzu zählen insbesondere die Ansprüche auf Kindesunterhalt, welche nur an den gesetzlich festgestellten Vater und damit Unterhaltspflichtigen gestellt werden können.
Mütter nicht ehelich geborener Kinder, die den Vater benennen können, haben die Möglichkeit, Vaterschaftsfeststellungsklage einzureichen, wenn der vermeintliche Vater die Vaterschaft ablehnt. Das Gericht hat in diesem Fall die Möglichkeit, einen Vaterschaftstest zu beauftragen. Ansprechpartner in Bezug auf eine geplante Vaterschaftsklage kann auch das Jugendamt sein, welches bei der Umsetzung der Klage unterstützt.
Mütter nicht ehelich geborener Kinder, die den Vater benennen können, haben die Möglichkeit, Vaterschaftsfeststellungsklage einzureichen, wenn der vermeintliche Vater die Vaterschaft ablehnt. Das Gericht hat in diesem Fall die Möglichkeit, einen Vaterschaftstest zu beauftragen. Ansprechpartner in Bezug auf eine geplante Vaterschaftsklage kann auch das Jugendamt sein, welches bei der Umsetzung der Klage unterstützt.
Vaterschaftsfeststellung auf Wunsch des Vaters
Eine Vaterschaftsfeststellung auf Wunsch des Vaters oder des vermuteten Vaters kann aus verschiedenen Gründen gewünscht sein. Zum einen, wenn der Klagende sich sicher ist, nicht der biologische Vaters eines Kindes zu sein und zum anderen, wenn er sich der Vaterschaft sicher ist und seine Rechte in Bezug auf das Sorgerecht etc. gewahrt wissen möchte. Um einen Vaterschaftstest durchführen zu lassen, benötigt er das Einverständnis des Vormundes eines Kindes.
Als Argument für einen Vaterschaftstest kann zum einen dienen, dass der vermeintliche Vater im entsprechenden Zeitraum nicht sexuell mit der Mutter verkehrt hat. Die Klageerhebung muss innerhalb von 2 Jahren erfolgen. Wobei die Frist dann beginnt, wenn bekannt wird, dass die Vermutung über eine Vaterschaft möglicherweise nicht zutreffend war.
Als Argument für einen Vaterschaftstest kann zum einen dienen, dass der vermeintliche Vater im entsprechenden Zeitraum nicht sexuell mit der Mutter verkehrt hat. Die Klageerhebung muss innerhalb von 2 Jahren erfolgen. Wobei die Frist dann beginnt, wenn bekannt wird, dass die Vermutung über eine Vaterschaft möglicherweise nicht zutreffend war.
Verwandte "Vaterschaftsklage" Rechtsbegriffe
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