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Wiki zum Rechtsthema Vaterschaftstest

Informationen zu Vaterschaftstest
Bei einem Vaterschaftstest handelt es sich um ein medizinisches Verfahren, welches der Feststellung des biologischen Vaters eines Kindes dient. Die Bezeichnung wird hierbei ebenso für das Abstammungsgutachten verwendet, welches zur Klärung der Vaterschaft eingesetzt und oft gerichtlich verlangt wird, als auch für ein Abstammungsgutachten in Form einer DNA-Analyse, die an dieser Stelle Aufschluss bringen soll. Darüber hinaus bezieht sich die Bezeichnung auch auf das pränatale Abstammungsgutachten.

Dieses soll ebenfalls durch DNA-Analyse bereits vor der Geburt Aufschluss über die Vaterschaft bringen. Bei dem Vaterschaftstest bzw. dem Abstammungsgutachten kann durch wissenschaftliche Verfahren grundsätzlich eine Verwandtschaft zwischen Personen festgestellt werden und nicht nur die Vaterschaft, weshalb der Begriff Vaterschaftstest zwar umgangssprachlich verwendet wird, jedoch rechtlich der Begriff Abstammungsgutachten richtig ist.
Rechtsgrundlage
Der Anspruch auf Einwilligung in eine genetische Untersuchung zur Klärung der leiblichen Abstammung wird durch § 1598a Abs. 1 BGB bestimmt. Hiernach haben folgende Personen Anspruch auf die Klärung der leiblichen Abstammung eines Kindes:
  1. »der Vater jeweils von Mutter und Kind,
  2. die Mutter jeweils von Vater und Kind und
  3. das Kind jeweils von beiden Elternteilen
verlangen, dass diese in eine genetische Abstammungsuntersuchung einwilligen und die Entnahme einer für die Untersuchung geeigneten genetischen Probe dulden. Die Probe muss nach den anerkannten Grundsätzen der Wissenschaft entnommen werden«. Absatz 2 gibt weiterhin darüber Aufschluss, inwieweit das Gericht eine nicht vorliegende Zustimmung des Vormundes aussetzen kann.

»Auf Antrag eines Klärungsberechtigten hat das Familiengericht eine nicht erteilte Einwilligung zu ersetzen und die Duldung einer Probeentnahme anzuordnen«.

Ausnahmen und Aussetzung des Verfahrens werden nur dann angeordnet, wenn davon auszugehen ist, dass das Verfahren nicht dem Wohl des Kindes dient. Dies legt § 1598a Abs. 3 BGB wie folgt fest:

»Das Gericht setzt das Verfahren aus, wenn und solange die Klärung der leiblichen Abstammung eine erhebliche Beeinträchtigung des Wohls des minderjährigen Kindes begründen würde, die auch unter Berücksichtigung der Belange des Klärungsberechtigten für das Kind unzumutbar wäre«.

Ein Einverständnis zu einer genetischen Abstammungsuntersuchung und damit zu einer Probeentnahme berechtigt gemäß Absatz 4 dazu, »Einsicht in das Abstammungsgutachten oder Aushändigung einer Abschrift verlangen«.
Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft
Um ein Abstammungsgutachten durchzuführen, gibt es verschiedene Wissenschaftliche Methoden. Zum einen den Blutgruppentest, bei dem die Blutgruppen des Vaters, der Mutter und des Kindes ermittelt werden, und zum anderen das serologische Gutachten, welches Blutbestandteile in die Untersuchung mit einbezieht, und das anthropologisch-erbbiologische Gutachten, bei dem das Augenmerk zusätzlich auf den äußerlichen Merkmalen liegt. Für die gerichtstaugliche Feststellung der Vaterschaft wird die DNA-Analyse eingesetzt.

Verwandte "Vaterschaftstest" Rechtsbegriffe

Vaterschaftsrecht, Kindesunterhalt, Uneheliches Kind, Sorgerecht, Vaterschaftsanerkennung, Umgangsrecht, Vaterschaftsklage
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Vaterschaftstest - Ihr Vaterschaftstest Informationstipp

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