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Informationen zu Uneheliches Kind
Als uneheliches Kind wird ein Kind bezeichnet, welches nicht während einer gültigen Ehe geboren wird. Hierbei kann die nicht Ehelichkeit aus unterschiedlichen Gründen vorliegen. Als nicht ehelich gilt ein Kind gemäß den geltenden deutschen Gesetzesgrundlagen dann, wenn die Eltern des Kindes nicht verheiratet sind oder zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet waren, die Eltern länger als 300 Tage vor der Geburt geschieden sind oder der Vater bereits verstorben ist.
Darüber hinaus kann ein Kind ebenfalls an unehelich gelten, wenn eine Vaterschaft durch den vermeintlichen Vater erfolgreich angefochten wurde. Nicht ehelich geborene Kinder stehen vornehmlich gesetzlich unter der elterlichen Sorge der Mutter. Auch nicht ehelich geborene Kinder sind ihren leiblichen Eltern gegenüber erbberechtigt.
Darüber hinaus kann ein Kind ebenfalls an unehelich gelten, wenn eine Vaterschaft durch den vermeintlichen Vater erfolgreich angefochten wurde. Nicht ehelich geborene Kinder stehen vornehmlich gesetzlich unter der elterlichen Sorge der Mutter. Auch nicht ehelich geborene Kinder sind ihren leiblichen Eltern gegenüber erbberechtigt.
Sorgerecht für Väter unehelich geborener Kinder
Väter erlangen nicht grundsätzlich das Sorgerecht, wenn die Eltern eines Kindes nicht verheiratet sind. Stattdessen müssen sie auf dieses einen Antrag beim zuständigen Familiengericht stellen. Allerdings stellen Gerichte grundsätzlich das Wohl des Kindes in der Vordergrund und man geht davon aus, dass der Kontakt zu den leiblichen Eltern durchaus wichtig ist. Daher bestehen für Väter gute Chancen, ebenfalls ein Sorgerecht eingeräumt zu bekommen, während früher zumeist nur ein Umgangsrecht gewährt wurde.
Dies kann allerdings auch noch heute der Fall sein. Schwierig wird es das gemeinsame Sorgerecht zu erlangen, wenn ein sehr schlechtes Verhältnis zwischen der Mutter und dem Vater des Kindes besteht. Da die Gerichte hier davon ausgehen, dass ein solcher Umgang dem Wohl des Kindes nicht dienlich ist, wird das gemeinsame Sorgerecht in den meisten Fällen nicht zugestanden.
Dies kann allerdings auch noch heute der Fall sein. Schwierig wird es das gemeinsame Sorgerecht zu erlangen, wenn ein sehr schlechtes Verhältnis zwischen der Mutter und dem Vater des Kindes besteht. Da die Gerichte hier davon ausgehen, dass ein solcher Umgang dem Wohl des Kindes nicht dienlich ist, wird das gemeinsame Sorgerecht in den meisten Fällen nicht zugestanden.
Sorgerecht für Väter
Um das gemeinsame Sorgerecht zu erhalten, muss hier vorerst eine Vaterschaftsanerkennung vorliegen. Diese können Väter gemeinsam mit der Mutter in Form einer Sorgerechtserklärung vor dem Jugendamt abgeben. Dies ist der einfachste Weg das gemeinsame Sorgerecht zu erlangen. Sind sich die Eltern eines Kindes nicht einig und lehnt die Mutter ein gemeinsames Sorgerecht ab, so bleibt Vätern meist nur der Gang zum Gericht.
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