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Wiki zum Rechtsthema Zwangsvollstreckungsrecht

Informationen zum Zwangsvollstreckungsrecht
Das Zwangsvollstreckungsrecht beinhaltet alle Regelungen zur Anwendung staatlicher Gewalt, um privatrechtliche Ansprüche des Gläubigers gegenüber einem Schuldner durchzusetzen. Diese Regeln sind in §§ 704 bis 915 ZPO und Zwangsversteigerungsgesetz und im Zwangsverwaltungsgesetz (ZVG) verankert. Aufgrund des staatlichen Gewaltmonopols darf die Zwangsvollstreckung in fast allen Rechtsordnungen nur durch staatliche Stellen erwirkt werden. In der Regel ist eine eigenmächtige Durchsetzung von Forderungen, auch wenn diese berechtigt sind, rechtswidrig. Dadurch ergibt sich ein Anspruch des Bürgers auf staatliche Rechtshilfe, um seine Interessen durchzusetzen.
Arten der Vollstreckung
Die hier beschriebene Einzelzwangsvollstreckung ist zu unterscheiden von der Gesamtvollstreckung. Bei der Einzelzwangsvollstreckung einzelne Gläubiger aus einzelnen Vermögensgegenständen des Schuldners befriedigt. Bei der Gesamtvollstreckung wird die Gesamtheit der Gläubiger aus allen Vermögensgegenständen des Schuldners befriedigt. Dies erfolgt aufgrund eines Insolvenzverfahrens. Weiterhin wird unterschieden zwischen privatrechtlicher Zwangsvollstreckung, bei welcher privatrechtliche Ansprüche durchgesetzt werden, und der Vollstreckung im öffentlichen Recht, welche der Durchsetzung von Verwaltungsakten und Verwaltungsverträgen dient.
Voraussetzungen der Vollstreckung
Grundsätzlich ist für die Einzelzwangsvollstreckung ein Vollstreckungstitel für den Vollstreckungsgläubiger Voraussetzung, welcher dem Schuldner zugestellt sein muss. Dieser Titel muss in der Regel mit einer Vollstreckungsklausel versehen sein. Die Zivilprozessordnung regelt, welche Titel zu einer privatrechtlichen Zwangsvollstreckung führen. Die wichtigsten Vollstreckungstitel sind:
  • ein unanfechtbares oder vorläufig vollstreckbares Endurteil
  • ein Vergleich, welcher vor Gericht protokolliert sein muss
  • ein vor einer staatlichen Gütestelle anerkannter Vergleich
  • ein aus dem gerichtlichen Mahnverfahren hervorgegangener Vollstreckungsbescheid
  • ein Kostenfestsetzungsbeschluss
  • eine Urkunde eines Gerichts oder Notars, in welcher sich der Schuldner der Zwangsvollstreckung im Voraus unterwirft.
Somit wird deutlich, dass meist erst ein Erkenntnisverfahren zur Erlangung eines vollstreckbaren Titels führt. Weitere Bedeutung haben Vollstreckbarerklärungen von Schiedsprüchen und der Zuschlagbeschluss in der Zwangsversteigerung und Insolvenztabelle. Das Selbsthilfeverbot verhindert eine Selbsttitulierung des Gläubigers. Öffentlich-rechtliche Gläubiger können sich im Gegensatz zu den privatrechtlichen Gläubigern, durch Bescheidung ihre Titel selbst beschaffen.

Verwandte "Zwangsvollstreckungsrecht" Rechtsbegriffe

Drittwiderspruchsklage, Zwangsversteigerungsrecht, Erinnerung, Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerungsgesetz, Zwangsversteigerung
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Zwangsvollstreckungsrecht - Ihr Zwangsvollstreckungsrecht Informationstipp

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