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Wiki zum Rechtsthema Zwangsvollstreckung
Informationen zu Zwangsvollstreckung
Als Zwangsvollstreckung wird ein Vorgang bezeichnet, welcher dazu dient, einen privatrechtlichen Anspruch mit Hilfe staatlicher Gewalt durchzusetzen. Die Rechtsgrundlage hierzu stellen zum einen das Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, abgekürzt auch ZVG dar, sowie auch die §§ 704 bis 915 ZPO. Die Zwangsvollstreckung stellt einen Bereich des Zwangsvollstreckungsrechtes dar.
Zweck und Voraussetzung der Zwangsvollstreckung
Ziel der Zwangsvollstreckung ist es, Gläubigern zu ermöglichen, eine rechtlich festgestellte Forderung mit Hilfe des Gerichtes oder des Gerichtsvollziehers durchsetzen zu können. Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung ist allerdings grundsätzlich, dass der Anspruch des Gläubigers rechtskräftig ist. Die Zwangsvollstreckung kann aus einem rechtsgültigen Urteil des zuständigen Gerichtes betrieben werden. Das Urteil dient somit als Zwangsvollstreckungstitel, der wiederum die Grundlage des staatlichen Zwangsverfahrens darstellt.
Eine Vollstreckung setzt ebenfalls voraus, dass dem Schuldner der Titel rechtskräftig zugestellt wurde. Vollstreckungstitel können jedoch nicht nur Forderungen sein, sondern sich ebenfalls auch auf Vergleiche beziehen oder Kostenfestsetzungsbeschlüsse. Eine Zwangsvollstreckung unterliegt einer Vielzahl von Regelungen und darf nicht soweit ausgeführt werden, dass das Bestreiten des Lebensunterhaltes durch den Schuldner nicht mehr möglich ist.
Eine Vollstreckung setzt ebenfalls voraus, dass dem Schuldner der Titel rechtskräftig zugestellt wurde. Vollstreckungstitel können jedoch nicht nur Forderungen sein, sondern sich ebenfalls auch auf Vergleiche beziehen oder Kostenfestsetzungsbeschlüsse. Eine Zwangsvollstreckung unterliegt einer Vielzahl von Regelungen und darf nicht soweit ausgeführt werden, dass das Bestreiten des Lebensunterhaltes durch den Schuldner nicht mehr möglich ist.
Unterscheidung des Leistungstitels gemäß Zivilprozessordnung
Die Zivilprozessordnung kennt verschiedene Verfahren für die Anspruchsdurchsetzung von Gläubigern. Diese sind abhängig vom eigentlichen Leistungstitel. Hierbei kann es sich beispielsweise um die Zwangsvollstreckung handeln, die sich auf Geldforderungen bezieht sowie auch um eine Zwangsvollstreckung, die die Herausgabe von Dingen oder Gütern umfasst. Drüber hinaus können durch die Zwangsvollstreckung auch Handlungsweisen des Schuldners erzwungen werden. Der Schuldner selbst hat jedoch auch Rechte, die als Rechtsbehelfe gegen die Vollstreckung eingesetzt werden können.
Hierbei kann es sich beispielsweise um Rechtsbehelfe handeln, durch die sich der Schuldner gegen formale Fehler des Verfahrens oder die Vollstreckung selbst zur Wehr setzt. Ein Rechtsbehelf in der Form stellt beispielsweise die Erinnerung gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung dar, welche beim zuständigen Gericht eingereicht werden kann, sowie auch die Erinnerung gegen Rechtspflegerentscheidungen, wobei diese auch auf andere Weise angefochten werden können.
Hierbei kann es sich beispielsweise um Rechtsbehelfe handeln, durch die sich der Schuldner gegen formale Fehler des Verfahrens oder die Vollstreckung selbst zur Wehr setzt. Ein Rechtsbehelf in der Form stellt beispielsweise die Erinnerung gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung dar, welche beim zuständigen Gericht eingereicht werden kann, sowie auch die Erinnerung gegen Rechtspflegerentscheidungen, wobei diese auch auf andere Weise angefochten werden können.
Verwandte "Zwangsvollstreckung" Rechtsbegriffe
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