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Wiki zum Rechtsthema Zwangsversteigerungsrecht

Informationen zu Zwangsversteigerungsrecht
Das Zwangsversteigerungsrecht umfasst alle gesetzlichen Regelungen und Normen, die mit der Zwangsvollstreckung auf unbewegliches Vermögen und der Zwangsversteigerung in Zusammenhang stehen. Diese Regelungen begründen sich insbesondere auf das Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, abgekürzt ZVG, sowie auch in der Zivilprozessordnung, abgekürzt ZPO.

Die Zuständigkeit in Zusammenhang mit einer Zwangsversteigerung wird gemäß § 1 ZVG wie folgt definiert:
  1. »für die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung eines Grundstücks ist als Vollstreckungsgericht das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk das Grundstück belegen ist.

  2. Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen einem Amtsgericht für die Bezirke mehrerer Amtsgerichte zuzuweisen, sofern die Zusammenfassung für eine sachdienliche Förderung und schnellere Erledigung der Verfahren erforderlich ist. Die Landesregierungen können die Ermächtigung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen«.
Unbewegliches Vermögen im Sinne des Gesetzes
Als unbewegliches Vermögen im Sinne des Gesetzes wird im allgemeinen Wohnungseigentum, Grundstücke sowie auch Teileigentum und Rechte, die grundstücksgleich sind wie beispielsweise das Erbbaurecht bezeichnet. Darüber hinaus können auch Flugzeuge und Schiffe unbewegliches Vermögen darstellen.
Aufgliederung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
Das Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung ist in drei Abschnitte gegliedert und stellt sich wie folgt dar:

Erster Abschnitt: Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken im Wege der Zwangsvollstreckung
  1. Allgemeine Vorschriften

  2. Zwangsversteigerung

    • I. Anordnung der Versteigerung
    • II. Aufhebung und einstweilige Einstellung des Verfahrens
    • III. Bestimmung des Versteigerungstermins
    • IV. Geringstes Gebot. Versteigerungsbedingungen
    • V. Versteigerung
    • VI. Entscheidung über den Zuschlag
    • VII. Beschwerde
    • VIII. Verteilung des Erlöses
    • IX. Grundpfandrechte in ausländischer Währung

  3. Zwangsverwaltung
Zweiter Abschnitt: Zwangsversteigerung von Schiffen, Schiffsbauwerken und Luftfahrzeugen im Wege der Zwangsvollstreckung
  1. Zwangsversteigerung von Schiffen und Schiffsbauwerken

  2. Zwangsversteigerung von Luftfahrzeugen
Dritter Abschnitt: Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung in besonderen Fällen

Verwandte "Zwangsversteigerungsrecht" Rechtsbegriffe

Zwangsvollstreckungsrecht, Drittwiderspruchsklage, Erinnerung, Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerungsgesetz, Zwangsversteigerung
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Zwangsversteigerungsrecht - Ihr Zwangsversteigerungsrecht Informationstipp

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