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Wiki zum Rechtsthema Erinnerung

Informationen zu Erinnerung
Als Erinnerung in Zusammenhang mit dem geltenden deutschen Recht wird ein Rechtsmittel bzw. Rechtsbehelf bezeichnet, der zulässig bei unterschiedlichen rechtlichen Vorgängen und Maßnahmen sein kann wie beispielsweise in Zusammenhang mit der Zwangsvollstreckung.

Durch eine Erinnerung wird eine Überprüfung innerhalb einer Instanz durch das Gericht bzw. einen Richter vorgenommen und kann sich auf bereits gefällte Entscheidungen maßgeblich auswirken. Dies kommt allerdings nur dann in Frage, wenn die Entscheidung nicht durch richterliche Anordnung erlassen wurde, sondern durch andere Gerichtsbeamte, beispielsweise den Gerichtsvollzieher.
Erinnerung in Zusammenhang mit der Zwangsvollstreckung
Eine Erinnerung in Zusammenhang mit der Zwangsvollstreckung wird als Erinnerung gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung bezeichnet. Diese Form des Rechtsbehelfs ist dann zweckmäßig, wenn es sich um Sachverhalte handelt, die mit Anträgen oder Einwendungen sowie auch Verfahren in Zusammenhang stehen, die der Gerichtsvollzieher bei seiner Tätigkeit zu beachten hat.

Dies gilt auch dann, wenn ein Gerichtsvollzieher eine Vollstreckungsaufgabe ablehnt. Durch die Erinnerung kommt es zu einer Prüfung und einen Erlass durch das zuständige Gericht. Für die Einreichung der Erinnerung sind keine Fristen vorgegeben.
Erinnerung in Zusammenhang mit Rechtspflegerentscheidungen
Eine Erinnerung in Zusammenhang mit Rechtspflegerentscheidungen wird als Erinnerung gegen Entscheidungen des Rechtspflegers bezeichnet und kann dann zur Anwendung kommen, wenn Rechtspflegerentscheidungen angefochten werden sollen, die nicht mit den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften zulässigen Rechtsmittel angefochten werden können.

Es handelt sich hierbei um eine Beschwerde, für die eine Frist von 14 Tagen gegeben ist und die man auch als sogenannte Notfrist bezeichnet. Um eine entsprechende Erinnerung abzuwenden, kann der Rechtspfleger entsprechend einlenken und seine Entscheidung im Sinne des Antragsstellers abändern.

Verwandte "Erinnerung" Rechtsbegriffe

Zwangsvollstreckungsrecht, Drittwiderspruchsklage, Zwangsversteigerungsrecht, Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerungsgesetz, Zwangsversteigerung
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