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Wiki zum Rechtsthema Bebauungsplan

Informationen zu Bebauungsplan
Bei einem Bebauungsplan, abgekürzt auch B-Plan, handelt es sich um einen Bestandteil des Baurechtes und damit eine Satzung, die durch die einzelnen Gemeinden festgelegt wird. Er regelt insbesondere, in welcher Form eine mögliche Bebauung von Grundstücken erfolgen kann, sowie auch die Nutzung der Flächen, welche mit der Bebauung in Zusammenhang stehen, und welche Flächen nicht bebaut werden dürfen.

Der Bebauungsplan beinhaltet zumeist nur Teile der Gemeinde wie Grundstücksgruppen oder Stadtteile und setzt sich aus der eigentlichen Planzeichnung und einem entsprechenden Text zusammen. Zum Bebauungsplan gehört grundsätzlich auch eine Erläuterung des Planungszweckes sowie auch der Festsetzungen inklusive Umweltbericht.
Ziel des Bebauungsplans
Die Planung, mit der der Bebauungsplan in Zusammenhang steht, obliegt dem in der Verfassung festgelegten Gemeindeselbstverwaltungsrecht, wodurch sich für diese die Möglichkeit ergibt, auf Grundlage des Baugesetzbuches und der landesrechtlichen Bauverordnungen verbindliche Satzungen zu erlassen, die dazu dienen, die bauliche Entwicklung der Städte und Gemeinden zu strukturieren.

Hierbei stell die Landesbauverordnung die Rechtsgrundlage für Vorschriften und Festsetzungen in Bezug auf die Gestaltung dar, wobei § 1 BauGB die Aufgaben sowie auch die Begriffe und Bauleitplanungsgrundsätze regelt. Hier ist wie folgt definiert:
  1. »Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe dieses Gesetzbuchs vorzubereiten und zu leiten.

  2. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).

  3. Die Gemeinden haben die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen und städtebaulichen Satzungen besteht kein Anspruch; ein Anspruch kann auch nicht durch Vertrag begründet werden.

  4. Die Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung anzupassen.

  5. Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen«.
Inhalte der Bauleitpläne
§ 1 BauGB Abs. 6 definiert, welche Faktoren in einem Bauleitplan Beachtung finden muss:

»Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen:
  1. die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung,
  2. die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen, die Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung und die Anforderungen Kosten sparenden Bauens sowie die Bevölkerungsentwicklung,
  3. die sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere die Bedürfnisse der Familien, der jungen, alten und behinderten Menschen, unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sowie die Belange des Bildungswesens und von Sport, Freizeit und Erholung,
  4. die Erhaltung, Erneuerung, Fortentwicklung, Anpassung und der Umbau vorhandener Ortsteile sowie die Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche,
  5. die Belange der Baukultur, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, die erhaltenswerten Ortsteile, Straßen und Plätze von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung und die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes,
  6. die von den Kirchen und Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts festgestellten Erfordernisse für Gottesdienst und Seelsorge,
  7. die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege...«

Verwandte "Bebauungsplan" Rechtsbegriffe

Öffentliches Baurecht, Bauamt, Baurecht, Flächennutzungsplan, Bauantrag, Bauordnungsbehörde, Denkmalschutz
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Bebauungsplan - Ihr Bebauungsplan Informationstipp

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