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Informationen zu Denkmalschutz
Als Denkmalschutz bezeichnet man den rechtlich festgelegten Schutz von kulturell und historisch relevanten Bauwerken und Gesamtanlagen sowie dem von Kulturdenkmalen mit dem Ziel, diese zu erhalten, Beschädigungen, Zerstörung oder Beeinträchtigung zu verhindern und Verfälschungen zu vermeiden.
Der Denkmalschutz soll somit generell deren Sicherheit gewährleisten, und finden seine Grundlage im Denkmalrecht, welches wiederum einen Bereich des Kulturgutschutzes. Einen wichtigen Bereich des Denkmalschutzes stellt auch die Denkmalpflege dar, die Maßnahmen beinhaltet, die der Erhaltung sowie auch den Unterhalt dienen. Das Denkmalrecht ist landesrechtlich geregelt. Dieses Recht bestimmt, was als schutzwürdiges Denkmal zu betrachten ist. Denkmale werden darüber hinaus in einer Denkmalliste verzeichnet.
Der Denkmalschutz soll somit generell deren Sicherheit gewährleisten, und finden seine Grundlage im Denkmalrecht, welches wiederum einen Bereich des Kulturgutschutzes. Einen wichtigen Bereich des Denkmalschutzes stellt auch die Denkmalpflege dar, die Maßnahmen beinhaltet, die der Erhaltung sowie auch den Unterhalt dienen. Das Denkmalrecht ist landesrechtlich geregelt. Dieses Recht bestimmt, was als schutzwürdiges Denkmal zu betrachten ist. Denkmale werden darüber hinaus in einer Denkmalliste verzeichnet.
Gesetzliche Grundlagen des Denkmalschutzes
Der Denkmalschutz wird durch die Denkmalschutzgesetze der Bundesländer geregelt:
- Baden-Württemberg: Gesetz zum Schutz der Kulturdenkmale, abgekürzt DSchG BW
- Bayern: Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler, abgekürzt DSchG
- Berlin: Gesetz zum Schutz von Denkmalen in Berlin, abgekürzt DSchG Bln
- Brandenburg: Gesetz über den Schutz und die Pflege der Denkmale im Land Brandenburg, abgekürzt BbgDSchG
- Bremen: Gesetz zur Pflege und zum Schutz der Kulturdenkmäler
- Hamburg: Denkmalschutzgesetz, abgekürzt DSchG
- Hessen: Gesetz zum Schutz der Kulturdenkmäler
- Mecklenburg-Vorpommern: Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmale im Lande Mecklenburg-Vorpommern, abgekürzt DSchG M-V
- Niedersachsen: Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz, NDSchG
- Nordrhein-Westfalen: Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz: Landesgesetz zum Schutz der Kulturdenkmäler, abgekürzt DSchG
- Saarland: Saarländisches Denkmalschutzgesetz, abgekürzt SDSchG
- Sachsen: Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Kulturdenkmale im Freistaat Sachsen, abgekürzt SächsDSchG
- Sachsen-Anhalt: Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein: Gesetz zum Schutz der Kulturdenkmale in Schleswig-Holstein, abgekürzt DSchG
- Thüringen: Thüringer Gesetz zur Pflege und zum Schutz der Kulturdenkmale, abgekürzt ThürDSchG
Anwendung der Denkmalschutzgesetze
Der Denkmalschutz und damit auch die entsprechenden Denkmalschutzgesetze beziehen sich insbesondere auf unbewegliche Denkmale. Das Denkmalrecht allgemein befasst sich allerdings auch mit dem Schutz bestimmter Gegenstände, beispielsweise durch Archivgesetze.
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