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Wiki zum Rechtsthema Flächennutzungsplan

Informationen zu Flächennutzungsplan
Als Flächennutzungsplan wird eine Planzeichnung bezeichnet, die zusammen mit einer Begründung als vorbereitender Bauleitplan dient und damit gleichermaßen der Steuerung der städtebaulichen Entwicklung durch die Gemeinden. Der Inhalt und die Verwendung des Flächennutzungsplans wird in § 5 BauGB geregelt. Absatz 1 besagt:

»Im Flächennutzungsplan ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Aus dem Flächennutzungsplan können Flächen und sonstige Darstellungen ausgenommen werden, wenn dadurch die nach Satz 1 darzustellenden Grundzüge nicht berührt werden und die Gemeinde beabsichtigt, die Darstellung zu einem späteren Zeitpunkt vorzunehmen; in der Begründung sind die Gründe hierfür darzulegen«.
Inhalte des Flächennutzungsplans
Im Flächennutzungsplan wird das gesamte Gemeindegebiet grafisch dargestellt und er beinhaltet zum einen die bestehende Flächennutzung und zum anderen die Nutzung, die zukünftig erfolgen soll. Der Plan zeigt ebenso die Wohngebietsflächen au als auch die für Gewerbe und Landwirtschaft. Man kann auch sagen, dass er als Entwicklungsplan dient, der die zukünftige Soll-Entwicklung wiedergibt. § 5 BauGB Abs. 2 stellt die Inhalte wie folgt dar:

»Im Flächennutzungsplan können insbesondere dargestellt werden:
  1. die für die Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art ihrer baulichen Nutzung (Bauflächen), nach der besonderen Art ihrer baulichen Nutzung (Baugebiete) sowie nach dem allgemeinen Maß der baulichen Nutzung; Bauflächen, für die eine zentrale Abwasserbeseitigung nicht vorgesehen ist, sind zu kennzeichnen;

  2. die Ausstattung des Gemeindegebiets«

    • wobei die Ausstattungen des Gemeindegebietes zusätzlich Erwähnung finden. Des Weiteren werden die Flächen für den überörtlichen Verkehr und für die örtlichen Hauptverkehrszüge, Versorgungsanlagen, Grünflächen, nutzungsbeschränkte Flächen und Wasserflächen, Aufschüttungen und Ausgrabungsflächen, landwirtschaftliche Flächen sowie auch die Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft.
Kennzeichnungen im Flächennutzungsplan
§ BauGB Abs. 3 gibt an, welche Flächen im Flächennutzungsplan insbesondere gekennzeichnet werden sollen. Hier heißt es:
  1. »Flächen, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen gegen äußere Einwirkungen oder bei denen besondere bauliche Sicherungsmaßnahmen gegen Naturgewalten erforderlich sind;

  2. Flächen, unter denen der Bergbau umgeht oder die für den Abbau von Mineralien bestimmt sind;

  3. für bauliche Nutzungen vorgesehene Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind«.
Abs. 4 gibt weiterhin an, dass »Planungen und sonstige Nutzungsregelungen, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften festgesetzt sind, sowie nach Landesrecht denkmalgeschützte Mehrheiten von baulichen Anlagen sollen nachrichtlich übernommen werden. Sind derartige Festsetzungen in Aussicht genommen, sollen sie im Flächennutzungsplan vermerkt werden«.

Verwandte "Flächennutzungsplan" Rechtsbegriffe

Öffentliches Baurecht, Bauamt, Baurecht, Bauantrag, Bebauungsplan, Bauordnungsbehörde, Denkmalschutz
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Flächennutzungsplan - Ihr Flächennutzungsplan Informationstipp

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