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Wiki zum Rechtsthema Anwaltskosten

Informationen zu Anwaltskosten
Anwaltskosten sind Kosten die anfallen, sobald der Dienst eines Rechtsanwalts in Anspruch genommen wird. Anwaltskosten werden seitens des Rechtsanwalts für Gebühren und Auslagen, die durch eine Inanspruchnahme seiner Tätigkeit entstanden sind, gegenüber dem Mandanten erhoben. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) regelt, welche Gebühren wie berechnet werden. Es gliedert sich in zwei große Teile:
  1. Gesetzestext

    • enthält 61 Paragraphen

  2. Vergütungsverzeichnis (VV RVG)

    • Auflistung der jeweiligen Gebühr für die entsprechende Tätigkeit des Anwalts
Ein Rechtsanwalt muss sich von Gesetzes wegen an diese Gebührenvorschrift halten. Grundsätzlich kann eine Inanspruchnahme eines Anwalts unter Umständen unentgeltlich erfolgen, beispielsweise im Zusammenhang einer Beratungshilfe oder auch einer Prozesskostenhilfe. Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, seine Mandanten auf diese Möglichkeit hinzuweisen.

Um zu verhindern, dass Rechtsanwälte in einen Preiswettbewerb zueinander treten, wurden die Mindestgebühren eines Rechtsanwaltes gesetzlich vorgeschrieben. Bei Überschreiten der Mindestgebühren ist durchaus ein Preiswettbewerb möglich. Üblich und auch erlaubt sind Vereinbarungen, welche von den Vorschriften abweichen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgebühren nicht unterschritten werden. Kommt es innerhalb der Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes nicht zu einer gerichtlichen Tätigkeit, beispielsweise bei reinen Beratungen, wurden keine gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich von Mindestgebühren getroffen. Demnach ist in solchen Fällen ein Preiswettbewerb grundsätzlich zulässig.
Kostenberechnung
Die Gebührenhöhe unterscheidet sich nach Art des Tätigkeitsbereiches des Anwalts. Eine grobe Unterscheidung erfolgt in Satz:
  • Satzrahmengebühren

    • beispielsweise im Zivilrecht
    • Berechnung der Gebühren in Abhängigkeit von Streitwert, Schwierigkeitsgrad, Umfang sowie Bedeutung der Angelegenheit
    • Berechnung der Gebühren unter Berücksichtigung des Haftungsrisikos des Anwalts

  • Betragsrahmengebühren

    • beispielsweise im Strafrecht und im Sozialrecht
    • Berechnung erfolgt unabhängig vom Streitwert
    • Vorgabe eines Betragsrahmens für bestimmte Tätigkeiten
    • der Anwalt bestimmt innerhalb des vorgegebenen Rahmens die Gebühr allerdings wiederum in Abhängigkeit von Umfang, Schwierigkeit und Bedeutung der Angelegenheit.
Unter Umständen kann die Möglichkeit bestehen, dass Anwaltskosten vom Staat übernommen werden, zum Beispiel durch die Prozesskostenhilfe.
Abrechnung
Die Abrechnung der Anwaltskosten kann nach drei verschiedenen Versionen erfolgen:
  • als Pauschalhonorar

  • als Zeithonorar

  • nach Tarif.
Grundsätzlich kann in jedem Fall eine Vereinbarung über einen Erfolgszuschlag getroffen werden. Eine Abrechnung über ein Pauschalhonorar zeigt für den Mandanten als Auftraggeber den Vorteil auf, dass er schon von Anfang an von den gesamten Kosten Kenntnis hat. Jedoch ist in der Regel anfänglich der Aufwand und Umfang der anwaltlichen Tätigkeit sehr schwer einzuschätzen. Aus diesem Grund ist eine Abrechnung in Form eines Pauschalhonorars häufig preisintensiver als eine Abrechnung in Form eines Zeithonorars.

Eine Abrechnung nach Tarif erfolgt gemäß den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Sie erfolgt grundsätzlich in Abhängigkeit vom jeweiligen Streitwert bzw. Gegenstandswert. Um sich vor hohen Anwaltskosten im Falle des Falles zu schützen, besteht die Möglichkeit, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Diese übernimmt dann die gesamten Anwaltskosten, auch in einem Gerichtsverfahren. Verliert die gegnerische Partei das Gerichtsverfahren, so muss diese die Anwaltskosten tragen.

Verwandte "Anwaltskosten" Rechtsbegriffe

Anwaltshaftung, Anwaltsgebühren, Anwaltspflichten, Bundesrechtsanwaltsordnung, Parteiverrat, Rechtsanwaltskammer, Anwaltsgericht, Aufklärungsfrist, Fristberechnung, Honorarvereinbarung, Prozessführung, Rechtsanwaltskosten, Fristversäumnis, Kosten, Prozessrisiko, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Beratungsfehler, Hinweispflichten, Sorgfaltspflichtverletzung, Regress, BRAO, RVG, Aufklärungspflichten
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Anwaltskosten - Ihr Anwaltskosten Informationstipp

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