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Wiki zum Rechtsthema Honorarvereinbarung

Informationen zur Honorarvereinbarung
Grundsätzlich finden sich die Richtlinien zur Abrechnung für Rechtsanwälte im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, kurz auch RVG. Dieses schließt jedoch nicht aus, dass Rechtsanwälte für außergerichtliche oder gerichtliche Tätigkeiten sowie in Bezug auf Mahnverfahren nach Vereinbarung mit dem Mandanten in anderer Vergütungsweise abrechnen können. Dies setzt allerdings einige notwendige Faktoren voraus, die zwischen Rechtsanwalt und Mandanten gegeben sein müssen.
Voraussetzungen für Vergütungsvereinbarungen außerhalb des RVG
Streben Mandant und Rechtsanwalt eine Vergütungsvereinbarung in Bezug auf eine gerichtliche Tätigkeit an, so ist es notwendig, dass die Vereinbarung schriftlich abgeschlossen wird. Hierbei darf nicht die anwaltliche Vollmacht in der Form abgeändert werden, dass die veränderte Vergütung Erwähnung finden. Darüber hinaus darf ausschließlich dann eine Vereinbarung getroffen werden, wenn die Gebühren die in der Gebührenverordnung angegebenen Kosten übersteigen und für den Mandanten keine Prozesskostenbeihilfe beantragt wurde.

Vergütungsvereinbarungen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, müssen durch den Mandanten keine Beachtung finden. Der Mandant hat in diesem Fall das Recht, die erhöhten Kosten zu verweigern und ausschließlich die Kosten gemäß RVG zu tragen. Dies gilt auch dann, wenn in unangemessener Höhe abgerechnet wurde. Denn dann besteht die Möglichkeit, eine Rückforderung vorzunehmen. Dies bezieht sich auch auf Vorschüsse. Allerdings werden diese nicht berührt, wenn die Form bei der Vergütungsvereinbarung nicht eingehalten wurde, jedoch nach dieser abgerechnet wird.
Vergütungsvereinbarungen bei außergerichtlichen Mandaten
Auch im Rahmen von außergerichtlichen Tätigkeiten steht es den Anwalt frei, eine andere Vergütungsvereinbarung zu treffen, die unabhängig von RVG ist. Hierbei kann ebenso nach genauer Tätigkeitszeit abgerechnet oder eine Pauschale vereinbart werden, die bei außergerichtlichen Vorgängen auch unterhalb der gesetzlich festgelegten Gebühren liegen kann. Bei Stundensätzen ist es daher grundsätzlich sinnvoll, die genaue Kostenhöhe vorab mit dem Rechtsanwalt zu besprechen. Der Anwalt hat bei der Abrechnung nach Stunden gleichermaßen die Aufgabe, jede Tätigkeit mit Zeitaufwand innerhalb der Abrechnung genau darzustellen.

Auch bei der Vereinbarung für außergerichtliche Tätigkeiten ist es notwendig, die Schriftform einzuhalten um den Nachweis der entsprechenden Vereinbarung antreten zu können. Zwar ist eine mündliche Vereinbarung durchaus wirksam, jedoch entstehen zumeist später Probleme mit der Nachweisbarkeit. Andere Möglichkeiten der Vergütung sind das Abtreten eines Teiles der Forderungen bei Mahn- und Vollstreckungsverfahren, was jedoch auch nur in diesem Bereich möglich ist.

Verwandte "Honorarvereinbarung" Rechtsbegriffe

Anwaltshaftung, Anwaltsgebühren, Anwaltspflichten, Bundesrechtsanwaltsordnung, Parteiverrat, Rechtsanwaltskammer, Anwaltsgericht, Aufklärungsfrist, Fristberechnung, Prozessführung, Rechtsanwaltskosten, Anwaltskosten, Fristversäumnis, Kosten, Prozessrisiko, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Beratungsfehler, Hinweispflichten, Sorgfaltspflichtverletzung, Regress, BRAO, RVG, Aufklärungspflichten
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Honorarvereinbarung - Ihr Honorarvereinbarung Informationstipp

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