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Gesetz - GeflPestSchV
Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest
Abschnitt 1
-
§ 1 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
Unterabschnitt 1
-
§ 2 Anzeige, Register und Aufzeichnungen
-
§ 3 Fütterung und Tränkung
-
§ 4 Früherkennung
-
§ 5 Schutzkleidung
-
§ 6 Weitere allgemeine Schutzmaßregeln
-
§ 7 Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte
-
§ 8 Schutzimpfungen und Heilversuche
-
§ 9 Durchführung der Schutzimpfung
-
§ 10 Untersuchungen im Falle der Schutzimpfung
-
§ 11 Maßregeln für das Verbringen geimpfter Vögel
-
§ 12 Maßregeln bei Feststellung von Geflügelpest oder niedrigpathogener aviärer Influenza bei geimpften Vögeln
Unterabschnitt 2
-
§ 13 Aufstallung
-
§ 14 Weitere Untersuchungen
Unterabschnitt 3
Teil 1
-
§ 15 Verdachtsbestand
-
§ 16 Anordnung für weitere Bestände
-
§ 17 Überwachungszone
Teil 2
-
§ 18 Öffentliche Bekanntmachung
-
§ 19 Schutzmaßregeln für den Seuchenbestand
-
§ 20 Schutzmaßregeln in besonderen Einrichtungen
-
§ 21 Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk
-
§ 22 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für gehaltene Vögel
-
§ 23 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Bruteier und Konsumeier
-
§ 24 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Fleisch von Geflügel und Federwild
-
§ 25 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für tierische Nebenprodukte
-
§ 26 Reinigung und Desinfektion von Transportfahrzeugen
-
§ 27 Schutzmaßregeln in Bezug auf das Beobachtungsgebiet
-
§ 28 Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung
-
§ 29 Weitere Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung
-
§ 30 Schutzmaßregeln in Bezug auf die Kontrollzone
-
§ 31 Ausnahmen von der Kontrollzonenregelung
-
§ 32 Weitere Ausnahmen von der Kontrollzonenregelung
-
§ 32a Schutzmaßregeln für Gebiete mit hoher Geflügeldichte
-
§ 33 Risikobewertung
-
§ 34 Seuchenausbruch in einem benachbarten Mitgliedstaat
-
§ 35 Schutzmaßregeln für den Kontaktbestand
-
§ 36 Notimpfungen nach Entscheidung der Kommission
-
§ 37 Ausnahmen für das Verbringen innerhalb des Impfgebiets
-
§ 38 Ausnahmen für das Verbringen aus dem Impfgebiet
-
§ 39 Ausnahmen für das Verbringen von außerhalb des Impfgebiets
-
§ 40 Untersuchungen im Falle der Notimpfung
-
§ 41 Schutzmaßregeln bei Feststellung der Geflügelpest bei notgeimpften Vögeln
-
§ 42 Notimpfungen bei Gefahr im Verzuge
Unterabschnitt 4
-
§ 43 Schutzmaßregeln
Unterabschnitt 5
-
§ 44 Aufhebung der Schutzmaßregeln
-
§ 45 Wiederbelegung
Unterabschnitt 6
-
§ 46 Schutzmaßregeln für den Bestand
-
§ 47 Schutzmaßregeln in besonderen Einrichtungen
-
§ 48 Schutzmaßregeln in Bezug auf das Sperrgebiet
-
§ 49 Ausnahmen von der Sperrgebietsregelung
-
§ 50 Schutzmaßregeln für weitere Bestände
-
§ 51 Notimpfung
-
§ 52 Aufhebung der Schutzmaßregeln
-
§ 53 Wiederbelegung
-
§ 53a Schutzmaßregeln in sonstigen Fällen
Abschnitt 3
Unterabschnitt 1
-
§ 54 Früherkennung
Unterabschnitt 2
Teil 1
-
§ 55 Verdacht auf Geflügelpest, Geflügelpest
Teil 2
-
§ 56 Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet
-
§ 57 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für gehaltene Vögel und Bruteier
-
§ 58 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Fleisch
-
§ 59 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für tierische Nebenprodukte
-
§ 60 Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung
-
§ 61 Risikobewertung
-
§ 62 Seuchenausbruch in einem benachbarten Mitgliedstaat
-
§ 63 Aufhebung der Schutzmaßregeln
Abschnitt 4
-
§ 64 Ordnungswidrigkeiten
-
§ 65 Weitergehende Maßnahmen
-
§ 66 Übergangsvorschriften
-
§ 67 Aufheben bundesrechtlicher Vorschriften
-
§ 68 Inkrafttreten
-
Schlussformel
-
Anlage 1 (zu § 8 Abs. 3, § 10 Abs. 3, § 11 Abs. 1, § 15 Abs. 5, § 20 Abs. 1, § 21 Abs. 3, § 47 Abs. 1, § 48 Abs. 2)
Liste der gehaltenen Vögel seltener Rassen
-
Anlage 2 (zu § 7 Abs. 2, § 13 Abs. 5)
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