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Gesetz - PStG
Personenstandsgesetz
Kapitel 1
-
§ 1 Personenstand, Aufgaben des Standesamts
-
§ 2 Standesbeamte
Kapitel 2
-
§ 3 Personenstandsregister
-
§ 4 Sicherungsregister
-
§ 5 Fortführung der Personenstandsregister
-
§ 6 Aktenführung
-
§ 7 Aufbewahrung
-
§ 8 Neubeurkundung nach Verlust eines Registers
-
§ 9 Beurkundungsgrundlagen
-
§ 10 Auskunfts- und Nachweispflicht
Kapitel 3
Abschnitt 1
-
§ 11 Zuständigkeit
-
§ 12 Anmeldung der Eheschließung
-
§ 13 Prüfung der Ehevoraussetzungen
-
§ 14 Eheschließung
-
§ 15 Eintragung in das Eheregister
Abschnitt 2
-
§ 16 Fortführung
Kapitel 4
-
§ 17 Begründung und Beurkundung der Lebenspartnerschaft
Kapitel 5
Abschnitt 1
-
§ 18 Anzeige
-
§ 19 Anzeige durch Personen
-
§ 20 Anzeige durch Einrichtungen
-
§ 21 Eintragung in das Geburtenregister
Abschnitt 2
-
§ 22 Fehlende Vornamen
-
§ 23 Zwillings- oder Mehrgeburten
-
§ 24 Findelkind
-
§ 25 Person mit ungewissem Personenstand
-
§ 26 Nachträgliche Ermittlung des Personenstandes
Abschnitt 3
-
§ 27 Feststellung und Änderung des Personenstandes, sonstige Fortführung
Kapitel 6
Abschnitt 1
-
§ 28 Anzeige
-
§ 29 Anzeige durch Personen
-
§ 30 Anzeige durch Einrichtungen und Behörden
-
§ 31 Eintragung in das Sterberegister
Abschnitt 2
-
§ 32 Fortführung
-
§ 33 Todeserklärungen
Kapitel 7
Abschnitt 1
-
§ 34 Eheschließungen im Ausland oder vor ermächtigten Personen im Inland
-
§ 35 Begründung von Lebenspartnerschaften im Ausland
-
§ 36 Geburten und Sterbefälle im Ausland
-
§ 37 Geburten und Sterbefälle auf Seeschiffen
-
§ 38 Sterbefälle in ehemaligen Konzentrationslagern
-
§ 39 Ehefähigkeitszeugnis
-
§ 40 Zweifel über örtliche Zuständigkeit für Beurkundung
Abschnitt 2
-
§ 41 Erklärungen zur Namensführung von Ehegatten
-
§ 42 Erklärungen zur Namensführung von Lebenspartnern
-
§ 43 Erklärungen zur Namensangleichung
-
§ 44 Erklärungen zur Anerkennung der Vaterschaft und der Mutterschaft
-
§ 45 Erklärungen zur Namensführung des Kindes
Kapitel 8
Abschnitt 1
-
§ 46 Änderung einer Anzeige
-
§ 47 Berichtigung nach Abschluss der Beurkundung
Abschnitt 2
-
§ 48 Berichtigung auf Anordnung des Gerichts
-
§ 49 Anweisung durch das Gericht
-
§ 50 Sachliche und örtliche Zuständigkeit der Gerichte
-
§ 51 Gerichtliches Verfahren
-
§ 52 Öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung
-
§ 53 Wirksamwerden gerichtlicher Entscheidungen; Beschwerde
Kapitel 9
Abschnitt 1
-
§ 54 Beweiskraft der Personenstandsregister und -urkunden
-
§ 55 Personenstandsurkunden
-
§ 56 Allgemeine Vorschriften für die Ausstellung von Personenstandsurkunden
-
§ 57 Eheurkunde
-
§ 58 Lebenspartnerschaftsurkunde
-
§ 59 Geburtsurkunde
-
§ 60 Sterbeurkunde
Abschnitt 2
-
§ 61 Allgemeine Vorschriften für die Benutzung
-
§ 62 Urkundenerteilung, Auskunft, Einsicht
-
§ 63 Benutzung in besonderen Fällen
-
§ 64 Sperrvermerke
-
§ 65 Benutzung durch Behörden und Gerichte
-
§ 66 Benutzung für wissenschaftliche Zwecke
-
§ 67 Einrichtung zentraler Register
-
§ 68 Mitteilungen an Behörden und Gerichte von Amts wegen
Kapitel 10
-
§ 69 Erzwingung von Anzeigen
-
§ 70 Bußgeldvorschriften
-
§ 71 Personenstandsbücher aus Grenzgebieten
-
§ 72 Erhebung von Gebühren und Auslagen
Kapitel 11
-
§ 73 Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen
-
§ 74 Rechtsverordnungen der Landesregierungen
Kapitel 12
-
§ 75 Übergangsbeurkundung
-
§ 76 Fortführung, Benutzung und Aufbewahrung der Heirats-, Geburten- und Sterbebücher
-
§ 77 Fortführung und Aufbewahrung der Familienbücher
-
§ 78 Heiratsbuch
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