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Baurecht & Architektenrecht
[26.09.2013] Mit Urteil vom 20.06.2013 (Az.: VII ZR 4/12) entschied der Bundesgerichtshof, dass Architekten und Statiker gegenüber den Auftraggebern von Bauvorhaben eine Risikoaufklärung leisten müssen. Im entschiedenen Fall war die Klägerin Eigentümerin eines Grundstücks an der Steilküste in Rügen. Sie wollte den dort errichteten Altbau sanieren, aber ein Bauvorbescheid wurde wohl abgelehnt, da die ...

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