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Wiki zum Rechtsthema Fischereirecht
Informationen zu Fischereirecht
Als Fischereirecht werden unterschiedliche gesetzliche Bestandteile bezeichnet, welche sich ebenso auf alle Gesetze und Rechtsnormen beziehen können, die die Fischerei betreffen, sowie auch das Seefischereirecht. Dieses gestaltet sich anhand von Gesetzen, welche international Gültigkeit haben und natürlich auch durch Abkommen und einzelne Fischereigesetze der unterschiedlichen Staaten.
Für Deutschland selbst gilt hier das Seefischereigesetz. Dagegen setzt sich das Binnenfischereirecht aus den Verordnungen und Gesetzen der einzelnen Staaten und Länder zusammen, wobei in Deutschland insbesondere auch die verschiedenen Landesfischereigesetze eine wichtige Bedeutung haben.
Für Deutschland selbst gilt hier das Seefischereigesetz. Dagegen setzt sich das Binnenfischereirecht aus den Verordnungen und Gesetzen der einzelnen Staaten und Länder zusammen, wobei in Deutschland insbesondere auch die verschiedenen Landesfischereigesetze eine wichtige Bedeutung haben.
Das Fischereirecht als subjektives Recht
In Bezug auf etwaige Berechtigungen, ist das Fischereirecht als subjektives Recht zu bezeichnen. Es beinhaltet die Grundlagen zur Berechtigung bestimmte Gewässer oder Abschnitte davon, im Rahmen einer Berechtigung zu befischen. Das Fischereirecht definiert hierbei nicht ausschließlich Fische als solche, sondern ebenso auch Krebse und Muschel sowie auch Neunaugen und in verschiedenen Bundesländern ebenso auch Tiere, die Fischen als Nahrung dienen.
Das Fischereirecht hat meistens die Person inne, die auch Eigentümer eines Gewässergrundstückes ist. Allerdings ist es hierbei durchaus möglich, dass Recht durch Veräußerung etc. zu übertragen, ohne das das entsprechende Grundstück selbst veräußert wird. Das Fischereirecht kann ebenso verpachtet werden wie auch durch Ausstellung eines Gewässerscheins an andere übertragen.
Das Fischereirecht hat meistens die Person inne, die auch Eigentümer eines Gewässergrundstückes ist. Allerdings ist es hierbei durchaus möglich, dass Recht durch Veräußerung etc. zu übertragen, ohne das das entsprechende Grundstück selbst veräußert wird. Das Fischereirecht kann ebenso verpachtet werden wie auch durch Ausstellung eines Gewässerscheins an andere übertragen.
Der Gewässerschein
Als sogenannten Gewässerschein oder in verschiedenen Bundesländern auch Fischereierlaubnisschein oder Erlaubnisschein und Angelkarte bezeichnet man eine Erlaubnis zum Befischen eines bestimmten Gewässers, die ihre Grundlage im Privatrecht hat. Ausgestellt wird eine solche Genehmigung entweder durch den Eigentümer des Fischereirechtes oder durch einen Pächter.
Dies erfolgt für gewöhnlich gegen Entgelt und kann ebenso als Tages-, Monats- oder Jahreskarte erfolgen. Liegt eine solche Erlaubnis nicht vor, so ist das Befischen der meisten Gewässer eine strafbare Handlung und wird allgemein als Fischwilderei bezeichnet.
Dies erfolgt für gewöhnlich gegen Entgelt und kann ebenso als Tages-, Monats- oder Jahreskarte erfolgen. Liegt eine solche Erlaubnis nicht vor, so ist das Befischen der meisten Gewässer eine strafbare Handlung und wird allgemein als Fischwilderei bezeichnet.
Verwandte "Fischereirecht" Rechtsbegriffe
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