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Wiki zum Rechtsthema Weingesetz
Informationen zu Weingesetz
Das Weingesetz, abgekürzt auch WeinG, stellt die Grundlage des sogenannten Weinrechtes in Deutschland dar und regelt gemäß § 1 WeinG »Anbau, das Verarbeiten, das Inverkehrbringen und die Absatzförderung von Wein und sonstigen Erzeugnissen des Weinbaus, soweit
- Dies nicht in für den Weinbau und die Weinwirtschaft unmittelbar geltenden Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union geregelt ist oder
- Nach den für den Weinbau und die Weinwirtschaft unmittelbar geltenden Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union, insbesondere der für den Weinsektor geltenden Vorschriften der gemeinsamen Marktorganisation, Maßnahmen der innerstaatlichen Qualitätspolitik ergriffen werden«.
Produkte die nicht unter das Weingesetz fallen
In Absatz 2 des § 1 Weingesetz ist festgelegt, für welche Verarbeitungsarten die Regelungen nicht gültig sind. Hier heißt es:
»abweichend von Absatz 1 gilt dieses Gesetz, mit Ausnahme der §§ 4 bis 12 und der §§ 29 und 30 sowie der auf Grund der vorstehend genannten Vorschriften erlassenen Rechtsverordnungen, nicht für das Verarbeiten und das Inverkehrbringen von
»abweichend von Absatz 1 gilt dieses Gesetz, mit Ausnahme der §§ 4 bis 12 und der §§ 29 und 30 sowie der auf Grund der vorstehend genannten Vorschriften erlassenen Rechtsverordnungen, nicht für das Verarbeiten und das Inverkehrbringen von
- Weintrauben, die nicht zur Herstellung von Erzeugnissen bestimmt sind,
- Traubensaft,
- konzentriertem Traubensaft und
- Weinessig«.
Inhalte des Weingesetzes
Der Inhalt des Weingesetzes untergliedert sich in verschiedene Abschnitte, die sich wie folgt mit allen Definitionen, Regelungen, Vorschriften und Pflichten befassen:
- Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
- Abschnitt: Anbauregeln
- Abschnitt: Verarbeitung
- Abschnitt: Qualitätswein, Prädikatswein, Qualitätslikörwein b.A., Qualitätsperlwein b.A., Sekt b.A. und Landwein
- Abschnitt: Geografische Bezeichnungen und Kennzeichnung
- Abschnitt: Ãœberwachung
- Abschnitt: Einfuhr
- Abschnitt: Absatzförderung
- Abschnitt: Straf- und Bußgeldvorschriften
- Abschnitt: Verbraucherinformation
- Abschnitt: Abschlussbestimmungen
Verwandte "Weingesetz" Rechtsbegriffe
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