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Wiki zum Rechtsthema Lebensmittel

Informationen zu Lebensmittel
Als Lebensmittel werden grundsätzlich alle notwendigen Dinge bezeichnet, die der Ernährung dienen und damit ebenso Nahrungsmittel als auch Trinkwasser in Form von Wasser und den darin befindlichen gelösten Mineralstoffen. Die Definition in Bezug auf den rechtlichen Aspekt von Lebensmitteln findet sich in der Lebensmittelbasisverordnung, bezeichnet als EU-Verordnung VO EG 178/2002.

Hier heißt es: »Lebensmittel sind alle Stoffe oder Erzeugnisse, die dazu bestimmt sind oder von denen nach vernünftigem Ermessen erwartet werden kann, dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden«. Des Weiteren definiert die EU-Verordnung: »Zu Lebensmitteln zählen auch Getränke, Kaugummi sowie alle Stoffe, einschließlich Wasser, die dem Lebensmittel bei seiner Herstellung oder Be- oder Verarbeitung absichtlich zugesetzt werden«.
Die EU-Verordnung VO EG 178/2002
Bei der EU-Verordnung VO EG 178/2002 handelt es sich um eine Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts. Die Verordnung definiert das grundlegende Lebensmittelrecht und ist EU-verbindlich. Zusätzlich wird durch die Verordnung auch die Einrichtung und die Funktionen der Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit und deren Aufgaben geregelt und die Lebensmittelsicherheit durch die Zusammenarbeit nationaler Behörden gewährleistet.

Die Verordnung ist in 5 Kapital untergliedert, die sich ebenso mit dem Ziel und Anwendungsbereich, der Definition von Lebensmitteln, sonstigen Definitionen, mit dem allgemeinen Lebensmittelrecht als auch den Regelungen zur Errichtung der europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit sowie dem Schnellwarnsystem und der Erweiterung der EU-Kommission um einen ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit befasst.
Das Lebensmittelrecht
Das eigentliche Lebensmittelrecht setzt sich aus unterschiedlichen nationalen sowie auch europäischen Gesetzen und Verordnungen zusammen, durch die die Kennzeichnungen sowie auch der Verkauf von Lebensmitteln geregelt werden. Und dies ebenso in Bezug auf Deutschland als auch in Bezug auf Europa mit der Zielsetzung nationale Unterschiede anzugleichen und den Handel sowie das Lebensmittelrecht weitestgehend anzugleichen.

Zu den Bestandteilen und Grundlagen des Lebensmittelrechtes zählen u. a. die Lebensmittelbasisverordnung VO EG 178/2002, das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, abgekürzt auch LFGB, die Lebensmittelkennzeichnungs-Verordnung, kurz auch LMKV, die Verordnungen des EU-Lebensmittelhygienepakets, die Zusatzstoffzulassungs-Verordnung, abgekürzt auch ZZulV und die Regeln zum Schutz und zur Aufwertung von besonderen Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln mit Herkunftsbezeichnung sowie auch weitere, die mit den Begriff Lebensmittel in Zusammenhang stehen.

Verwandte "Lebensmittel" Rechtsbegriffe

Landwirtschaftsrecht, Biosiegel, Futtermittelverordnung, Landwirtschaftsgesetz, Tierschutzgesetz, Fischereirecht, Landpachtvertrag, Milchgesetz, Weingesetz, Forstrecht, Landwirtschaftsbehörde, Pflanzenschutzgesetz
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Lebensmittel - Ihr Lebensmittel Informationstipp

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