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Wiki zum Rechtsthema Makler- und Immobilienrecht

Informationen zum Makler- & Immobilienrecht
Teil des zivilrechtlichen Immobilienrechts ist das Maklerrecht. Das Maklerrecht befasst sich mit allen Rechtsfragen, die mit der Beauftragung eines Maklers in Zusammenhang stehen. Die Tätigkeit eines Wohnungsmaklers unterscheidet sich hierbei von der Tätigkeit eines Immobilienmaklers in Bezug auf die Anforderungen an die Rechtsordnung. In einem Maklervertrag verpflichtet sich der Auftraggeber, dem Makler im Falle einer Vermittlung einer Wohnung oder Immobilie eine Vergütung zu zahlen.

Als Besonderheit des Maklerrechts gilt die Tatsache, dass Auftraggeber und Makler keine gegenseitigen Hauptleistungspflichten eingehen. Dem Auftraggeber steht es grundsätzlich frei, ob er es zu einem Abschluss eines Mietvertrages oder einem Erwerb einer Immobilie kommen lässt oder nicht. Ein Maklervertrag basiert auf dem Erfolgsprinzip. Das bedeutet, dass der Auftraggeber erst zur Zahlung der Maklerprovision verpflichtet ist, wenn es tatsächlich zu einem Abschluss eines Mietvertrages oder eines Immobilienkaufvertrages gekommen ist. Bis zu diesem Zeitpunkt trägt der Makler selbst das Risiko seiner Provision und seiner Aufwendungen.
Schutzvorschriften
Im Maklerrecht wird, wie auch im Mietrecht, dem Wohnraumbereich ein spezielles Schutzbedürfnis zugeschrieben. Schutzvorschriften, die im Wohnungsraumvermittlungsgesetz verankert sind, schützen den Wohnraumsuchenden. Diese Vorschriften kommen zum Tragen, sowie ein Makler gewerbsmäßig Wohnraum vermittelt. Die Begrenzung der Provision des Maklers auf maximal zwei Netto-Mieten zzgl. Umsatzsteuer geht aus diesen Vorschriften hervor. Zusätzlich angefallene Kosten, wie Schreibgebühren, Einschreibgebühren, Fahrtkosten und Telekommunikationskosten dürfen nicht berechnet werden.

Ein Makler ist weiterhin nur zum Anbieten von Wohnraum berechtigt, wenn er vom Vermieter oder von anderen berechtigten Personen dazu beauftragt wurde. Bei Verstößen gegen das Wohnungsvermittlungsgesetz kann gegen den Makler ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro verhängt werden.

Verwandte "Makler- und Immobilienrecht" Rechtsbegriffe

Eigentümerversammlung, Immobilienvermittlung, Maklerprovision, Immobilienverkauf, Instandhaltungspflicht, Maklerrecht, Immobilienvermietung, Makler, Maklervertrag
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Makler- und Immobilienrecht - Ihr Makler- und Immobilienrecht Informationstipp

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