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Wiki zum Rechtsthema Maklervertrag

Informationen zu Maklervertrag
Bei einem Maklervertrag handelt es sich um einen privatrechtlichen Vertrag, der zwischen einem Makler und seinem Auftraggeber abgeschlossen wurde. Im Rahmen dieses Vertrages verpflichtet sich der Auftraggeber ausschließlich, dem Makler eine entsprechende Provision zu zahlen, wenn dessen Vermittlung zu einem Vertrag - Kaufvertrag oder auch Mietvertrag - geführt hat.

Daher bestehen in Bezug auf diesen Vertrag zumeist für beide Parteien keine Hauptverpflichtungen, da für den Makler weder die Pflicht besteht, für den Auftraggeber tätig zu werden, noch für den Auftraggeber die Verpflichtungen einen Vertrag mit einem etwaigen Käufer oder Verkäufer einzugehen.
Rechtliches zum Maklervertrag
Die rechtlichen Belange des Maklervertrages sind im Bürgerlichen Gesetzbuch, insbesondere in den §§ 652 ff. BGB geregelt. Hier heißt in § 652 BZB beispielsweise in Bezug auf die Entstehung des Lohnanspruches auch:
  1. Wer für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags oder für die Vermittlung eines Vertrags einen Mäklerlohn verspricht, ist zur Entrichtung des Lohnes nur verpflichtet, wenn der Vertrag infolge des Nachweises oder infolge der Vermittlung des Mäklers zustande kommt. Wird der Vertrag unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossen, so kann der Mäklerlohn erst verlangt werden, wenn die Bedingung eintritt.

  2. Aufwendungen sind dem Mäkler nur zu ersetzen, wenn es vereinbart ist. Dies gilt auch dann, wenn ein Vertrag nicht zustande kommt.
Die §§ 652 bis 655 BGB regeln grundsätzlich auch die allgemeinen Vorschriften über einen Darlehensvermittlungsvertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, während die §§ 655a bis 655e BGB die besonderen Verbraucherschutzvorschriften darstellen und § 656 BGB die Rechtsverhältnisse in Bezug auf die Ehevermittlung regelt.
Form des Maklervertrages
Für den Maklervertrag ist keine besondere Form vorgeschrieben, so dass dieser ebenso schriftlich als auch mündlich Gültigkeit hat. Eine Rechtmäßigkeit ergibt sich weiterhin auch durch schlüssiges Verhalten. Beispiel: Klient geht auf einen Vorschlag des Maklers ein, wodurch ein Miet- oder Kaufvertrag zustande kommt. Damit wäre im Grundsätzlichen auch der Maklervertrag zwischen dem Makler und seinem Klienten erfüllt.

Verwandte "Maklervertrag" Rechtsbegriffe

Makler- und Immobilienrecht, Eigentümerversammlung, Immobilienvermittlung, Maklerprovision, Immobilienverkauf, Instandhaltungspflicht, Maklerrecht, Immobilienvermietung, Makler
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Maklervertrag - Ihr Maklervertrag Informationstipp

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