Kompetente Rechtsberatung?
Den passenden Rechtsanwalt finden

Telefon
Rufen Sie den Makler Rechtsexperten Ihrer Wahl an und erhalten sofort eine Rechtsberatung » Telefonische Rechtsberatung

Fragen
Stellen Sie Ihre Makler Frage an einen Pool von Anwälten. Schneller und rechtsverbindlicher Rat vom Anwalt bereits ab 25,- Euro » Rechtsanwalt fragen

Beauftragen
Konkrete Makler Aufgabe/Auftrag einstellen und ein spezialisierter Anwalt kümmert sich um Ausarbeitung » Rechtsanwalt beauftragen

E-Mail
Ihr direkter Weg zur Makler Experten-Antwort. Hier erhalten Sie Rechtsberatung per E-Mail von einem erfahrenen Anwalt Ihrer Wahl » E-Mail Beratung

Makler Anwaltssuche
Finden Sie Ihren Anwalt. Auf www.anwaltinfos.de finden Sie den geeigneten Rechtsanwalt oder Fachanwalt » Rechtsanwalt suchen
Sie sind Rechtsanwalt?
Vorteile im Anwaltsverzeichnis anwaltinfos.de

Repräsentatives Kanzleiprofil
Der erste Eindruck zählt. Dabei kommt es auf ein individuell gestaltetes, Usability freundliches und Suchmaschinen optimiertes Kanzleiprofil an

Neue Mandate erschließen
Neue Mandate rund um die Uhr, vor Ort, per Telefon, E-Mail Beratung, Online Beauftragung, Online Rechtsfragen für sich gewinnen und abwickeln

Rechtstipps & Rechtsnews publizieren
Durch die Publikation von Rechtsinformationen aus den eigenen Fachbereichen einen Status als Experte einnehmen und als solcher wahrgenommen werden

In Suchmaschinen ganz weit vorne
Die Motivation für das Suchmaschinenmarketing ist klar: Exakt dann bei einem Mandanten präsent sein, wenn er aktiv nach einer Rechtsberatung sucht

Social Media & Video-Marketing
Begegnen Sie potenziellen neuen Mandanten zeitgemäß und kompetent durch die Nutzung modernster Werbeformen in digitalen Medien

Über 250.000 Entscheidungen
Mitglieder erhalten Zugriff auf Volltextsuche und Schlagwort-Recherche in unserer seit 2001 gepflegten Entscheidungsdatenbank
Makler
Rechtsanwalt für Makler suchen
Rechtsanwälte für Makler finden Sie mit ausführlichen Kompetenz- und Kontakt-Profilen. Bitte wählen Sie einen Ort, um einen Rechtsanwalt für Makler zu finden. Mit nur einem Klick gelangen Sie zu einem Kanzleiprofil Ihrer Wahl.
Makler Rechtsanwälte der Top Städte finden
Makler Berlin, Makler Bielefeld, Makler Bochum, Makler Bonn, Makler Bremen, Makler Dortmund, Makler Dresden, Makler Duisburg, Makler Düsseldorf, Makler Erlangen, Makler Essen, Makler Frankfurt, Makler Hamburg, Makler Hannover, Makler Köln, Makler Leipzig, Makler Mannheim, Makler München, Makler Nürnberg, Makler Stuttgart, Makler Wolfsburg, Makler Wuppertal
Wiki zum Rechtsthema Makler
Informationen zu Makler
Als Makler bezeichnet man zumeist einen Gewerbetreibenden, der als Vermittler in verschiedenen Angelegenheiten tätig ist und dessen Ziel es ist, einen Vertrag zwischen zwei weiteren Parteien herbeizuführen, beispielsweise in Form eines Kaufvertrages bei Immobilienkauf oder eines Mietvertrages.
§§ 652 ff. BGB beinhaltet alle Bestimmungen in Bezug auf einen Maklervertrag und definiert damit auch das Berufsleitbild des Maklers. Dagegen findet sich die Definition in Bezug auf den Handelsmakler in §§ 93 ff. HGB.
§§ 652 ff. BGB beinhaltet alle Bestimmungen in Bezug auf einen Maklervertrag und definiert damit auch das Berufsleitbild des Maklers. Dagegen findet sich die Definition in Bezug auf den Handelsmakler in §§ 93 ff. HGB.
Genehmigung der Maklertätigkeit
Eine Maklertätigkeit setzt voraus, dass eine spezielle Genehmigung gemäß § 34c GewO. Hier heißt es:
»wer gewerbsmäßig
»wer gewerbsmäßig
- den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,
- den Abschluss von Darlehensverträgen vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,
- Bauvorhaben
- als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden,
- als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen will,
Versagung einer Genehmigung nach § 34c GewO
Eine Genehmigung für die Ausübung der Maklertätigkeit kann unter verschiedene Bedingungen auch versagt werden. Hierzu besagt § 34c GewO Abs. 2, dass die Erlaubnis zu versagen ist, wenn:
- »Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller oder eine der mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragten Personen die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt; die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt in der Regel nicht, wer in den letzten fünf Jahren vor Stellung des Antrages wegen eines Verbrechens oder wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betruges, Untreue, Geldwäsche, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder einer Insolvenzstraftat rechtskräftig verurteilt worden ist, oder
- der Antragsteller in ungeordneten Vermögensverhältnissen lebt; dies ist in der Regel der Fall, wenn über das Vermögen des Antragstellers das Insolvenzverfahren eröffnet worden oder er in das vom Vollstreckungsgericht zu führende Verzeichnis (§ 26 Abs. 2 Insolvenzordnung, § 882b Zivilprozessordnung) eingetragen ist«.
Verwandte "Makler" Rechtsbegriffe
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Makler - Ihr Makler Informationstipp