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Wiki zum Rechtsthema Immobilienvermietung

Informationen zu Immobilienvermietung
Als Immobilienvermietung bezeichnet man das zur Verfügung stellen einer Immobilie gegen Entgelt auf Grundlage eines Mietvertrages, welcher gemäß den geltenden Richtlinien des Mietrechtes gestaltet ist. Durch den Mietvertrag werden alle Rechte und Pflichten des Vermieters und des Mieters geregelt.

Er beinhaltet ebenso Details des vermieteten Objektes als auch die Daten des Vermieters und Mieters, Regelungen zum Mietzins, den Nebenkosten und den Zahlungsmodalitäten, den Kündigungsfristen und etwaige Kautionszahlungen, die insbesondere bei Immobilien sehr häufig durch Vermieter gefordert werden. Das Mietrecht ein Bereich des Zivilrechtes regelt hier alle Rechtsfragen, die mit dem Mietvertrag in Zusammenhang stehen und das Mietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter betreffen.
Rechtsgrundlage Mietvertrag
Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags werden durch § 535 BGB geregelt. Hier heißt es:
  1. durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

  2. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.
Grundsätzlich beinhaltet ein Mietvertrag jedoch auch spezielle Vereinbarungen, die ebenfalls durch das BGB geregelt werden.
Unterscheidungen im Mietrecht
Im Mietrecht unterscheidet man in Bezug auf den Mietvorgang und den Mietvertrag zwischen einer Wohnimmobilie und somit der Wohnraumvermietung, welches durch das Wohnmietrecht geregelt wird, und einem Mietvertrag über eine Gewerbeimmobilie, bei dem die gesetzlichen Regelungen des Gewerbemietrechts gelten. Aufgrund der besonderen Schutzbedürftigkeit eines Wohnraummieters ist an dieser Stelle gesetzlich zu differenzieren und ebenso auch in Bezug der Vermieterstellung gegenüber dem Mieter, welches unausgewogen ist.

Das BGB beinhaltet aus diesem Grund sehr spezielle Regelungen in Bezug auf das Wohnraummietverhältnis, welches dem Mieter eine günstigere Position verschafft. So beschreibt beispielsweise § 536 BGB die Möglichkeit der Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln.

»hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht...«.

Verwandte "Immobilienvermietung" Rechtsbegriffe

Makler- und Immobilienrecht, Eigentümerversammlung, Immobilienvermittlung, Maklerprovision, Immobilienverkauf, Instandhaltungspflicht, Maklerrecht, Makler, Maklervertrag
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