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Wiki zum Rechtsthema Immobilienverkauf

Informationen zu Immobilienverkauf
Als Immobilienverkauf bezeichnet man die Übertragung einer Immobilie mittels Kaufvertrag von einem Eigentümer auf einen neuen Eigentümer. Eine Immobilie gilt rechtlich und wirtschaftlich betrachtet als unbewegliches Sachgut. Dies gilt ebenso auch für ein Grundstück, auch bezeichnet als Liegenschaft, sowie ein Bauwerk. Daher gelten hierfür in Bezug auf Erwerb und Nutzung andere Bestimmungen, als dies bei beweglichen Gütern der Fall ist. Die Übertragung des Eigentums kann daher in drei Schritte aufgeteilt werden.
  1. Abschluss eines notariell beurkundeten Kaufvertrags gemäß § 311b BGB
  2. Die Einigung über den Eigentumsübergang wird notariell beurkundet
  3. Der neue Eigentümer wird in das Grundbuch der Immobilie eingetragen.
Belastungen einer Immobilie
Grundsätzlich können Immobilien mit Rechten belastet sein wie beispielsweise entsprechenden Grundpfandrechten wie Hypotheken, Dienstbarkeiten wie beispielsweise Wegerechte und Wasserrechte etc. Darüber hinaus fallen für eine Immobilie auch Gemeindesteuern wie Grundsteuer an, welche anhand des Einheitswertes der Immobilie, der sogenannten Steuermesszahl und dem Hebesatz errechnet wird.

Ausnahmen stellen hierbei ausschließlich Immobilien und Grundstücke dar, die zu öffentlich-rechtlichen, religiösen, wissenschaftlichen oder auch mildtätigen Zwecken genutzt werden. Weitere Kosten entstehen grundsätzlich beim Erwerb durch die prozentuale Grunderwerbsteuer und auch die Eintragungen in das Grundbuch sowie die notariellen Beurkundungen sind mit Kosten verbunden. Einige der Kosten, die beim Immobilienerwerb angerechnet werden, sind abhängig vom Wert der Immobilie.
Wertermittlung einer Immobilie
In welcher Weise die Wertermittlung einer Immobilie zu erfolgen hat, wird durch die Immobilienwertermittlungsverordnung, abgekürzt auch ImmoWertV, geregelt, welche auf dem § 194 BauGB beruht. Hier heißt es:

»Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre«.

Die ImmoWertV nennt weiterhin die entsprechenden Verfahren, die für eine Wertermittlung zum Einsatz kommen Zu diesen Verfahren gehören das Vergleichswertverfahren, das Sachwertverfahren und das Ertragswertverfahren. Jedes dieser Verfahren hat eine bindende Wirkung für amtlich zugelassene Sachverständige.

Verwandte "Immobilienverkauf" Rechtsbegriffe

Makler- und Immobilienrecht, Eigentümerversammlung, Immobilienvermittlung, Maklerprovision, Instandhaltungspflicht, Maklerrecht, Immobilienvermietung, Makler, Maklervertrag
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Immobilienverkauf - Ihr Immobilienverkauf Informationstipp

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