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Wiki zum Rechtsthema Gegendarstellung

Informationen zu Gegendarstellung
Als Gegendarstellung bezeichnet man eine Sachverhalt-Darstellung aus dem Bereich des Presserechtes aus der Sicht eines Betroffenen in Bezug auf einen veröffentlichten Bericht in den Medien. Diese erfolgt zumeist über dasselbe Medium und beinhaltet eine Richtigstellung des Sachverhaltes, wenn dieser falsch oder fehlerhaft publiziert wurde. Die Gegendarstellung begründet sich auf § 11 des Reichspressegesetzes, abgekürzt auch RPG, aus dem Jahr 1874. Aktuell regeln die einzelnen Pressegesetze der Länder die rechtlichen Grundlagen der Gegendarstellung.

Man geht davon aus, dass ein medienrechtlicher Gegendarstellungsanspruch bereits darauf beruht, dass ein öffentliches Interesse an der inhaltlichen Korrektheit von Informationen besteht, welches wiederum auf dem Recht der freien Meinungsbildung gemäß Art. 5 Abs. 1 GG, Meinungsfreiheit beruht und durch den Anspruch auf einen Gegendarstellung unterstützt und gefördert wird. Dasselbe gilt auch in Bezug auf das Persönlichkeitsrecht sowie auf das Selbstbestimmungsrecht und damit den Einfluss auf die Darstellung der eigenen Persönlichkeit in öffentlich zugänglichen Medien.
Anspruch auf Gegendarstellung nach deutschem Recht
Der Anspruch auf Gegendarstellung in Bezug auf das Presserecht wird durch die einzelnen Pressegesetze der Länder sowie auch durch die Rundfunk- und Mediengesetze der Länder geregelt, wobei sich die Zuständigkeit daraus ergibt, in welchem Land die Informationen veröffentlicht wurden. Eine Gegendarstellung setzt ein berechtigtes Interesse voraus, wobei dieses durch Art. 1 und Art. 2 GG grundsätzlich gegeben ist.

Diese Regelung besagt:
  1. »Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

  2. Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden«.
Der Anspruch auf Gegendarstellung selbst ergibt sich aus dem Medienzivilrecht, welches besagt, dass jede Person Anspruch auf eine abweichende Gegendarstellung in Bezug auf Tatsachenbehauptungen hat, die in den Medien verbreitet wurden. Diese Gegendarstellung sollte für den Betroffenen kostenlos sein. Eine Gegendarstellung darf gemäß der geltenden Regelungen allerdings ausschließlich Tatsachen beinhalten und keine persönlichen Ansichten.
Notwendige Vorgehensweise in Bezug auf eine Gegendarstellung
Eine Gegendarstellung erfordert, dass der Betroffene diese schriftlich verlangt, wobei eine persönliche Unterschrift erforderlich ist. Der Anspruch muss zeitnahe zur Veröffentlichung geltend gemacht werden, wobei man bei Pressetexten von 3 Monaten ausgeht und bei Rundfunkmitteilen von 2 Monaten.

Die Gegendarstellung sollte den Umfang der vorausgegangenen Information nicht überschreiten. Die Pressestellen, die eine solche Information publiziert haben, haben die Verpflichtung zur unverzüglichen Veröffentlichung der Gegendarstellung, wobei sie allerdings die Möglichkeit haben, sich von dem Inhalt der Gegendarstellung zu distanzieren.

Verwandte "Gegendarstellung" Rechtsbegriffe

Medien- und Presserecht, Bildrecht, Presse, Medienrecht, Presseverantwortlicher, Impressum, Persönlichkeitsrecht, Medien, Presserecht
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Gegendarstellung - Ihr Gegendarstellung Informationstipp

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