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Wiki zum Rechtsthema Presseverantwortlicher

Informationen zu Presseverantwortlicher
Als Presseverantwortlicher wird die Person bezeichnet, die die Verantwortung für Inhalte von Pressemedien gemäß dem geltenden Presserecht hat. Dieser wird dadurch gekennzeichnet, dass man die Abkürzung V. i. S. d. P. oder ViSdPR hinzufügt, was bedeutet: »Verantwortlich im Sinne des Presserechts«. Diese Angabe findet man zumeist im Impressum oder in der Einleitung, wenn sich dies nur auf einen bestimmten Abschnitt oder eine Seite bezieht.

Das Presserecht ist länderbezogen und kann daher von Bundesland zu Bundesland abweichend gestaltet sein. Presseverantwortlich sind jedoch generell nur in Bezug auf Publikationen zu erwähnen, die eindeutig unter das Presserecht fallen. Zu diesen zählen Webseiten beispielsweise nicht, da die notwendigen Angaben zum Betreiber durch das Telemediengesetz geregelt werden. Die Nennung eines Presseverantwortlichen ist grundsätzlich ein Bestandteil der Impressumpflicht.
Impressumpflicht bei Publikationen
Das Impressum ist ein notwendiger Bestandteil von Publikationen und wird durch die Impressumpflicht vorgegeben, wobei ein Presseverantwortlicher eindeutig als solcher gekennzeichnet sein muss. Aus dem Impressum muss ersichtlich hervorgehen, wer im Falle einer Rechtsverletzung als Verantwortlicher in Anspruch genommen werden kann. Redakteure tragen zumeist selbst die Verantwortung für eine Publikation, was jedoch nicht bedeutet, dass nicht gleichermaßen eine Verbreiterhaftung in Betracht kommt, die sich auf das gesamte Presseorgan bezieht.

Diese setzt allerdings voraus, dass die Überwachungspflicht verletzt wurde, was nicht der Fall ist, wenn durch das Presseorgan ein Distanzierungsvermerk für die Inhalte ausdrücklich dargestellt wird oder es sich um eine Information handelt, die der Meinungsfreiheit unterliegt.
Verantwortliche in Bezug auf Telemedien
In § 54 RStV Abs. 2 wird auf Telemedien eingegangen, die journalistische oder auch redaktionelle Inhalte anbieten. Hier heißt es:

»Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, in denen insbesondere vollständig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden, haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu entsprechen. Nachrichten sind vom Anbieter vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen«.

Dies bedeutet, dass auch an dieser Stelle ein Verantwortlicher deutlich im Impressum zu kennzeichnen ist.

Verwandte "Presseverantwortlicher" Rechtsbegriffe

Medien- und Presserecht, Bildrecht, Presse, Gegendarstellung, Medienrecht, Impressum, Persönlichkeitsrecht, Medien, Presserecht
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Presseverantwortlicher - Ihr Presseverantwortlicher Informationstipp

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