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Wiki zum Rechtsthema Impressum
Informationen zu Impressum
Als Impressum wird eine Herkunftsangabe bezeichnet, wobei deren Anwendung bei Publikationen gesetzlich vorgeschrieben ist. Um welche Angaben es sich handelt, ist von der Art der Publikation abhängig. Zu den Inhalten eines Impressums zählen Angaben über den Verlag sowie auch den Autor oder die Redaktion, und somit Angaben über alle, die Verantwortung für den Publikationsinhalt tragen.
Weitere Informationen können beispielsweise auch Auskünfte zur Art der Erscheinung sein sowie dem Erscheinungsjahr, der Druckerei und der Ort, an dem die Publikation erschienen ist.
Weitere Informationen können beispielsweise auch Auskünfte zur Art der Erscheinung sein sowie dem Erscheinungsjahr, der Druckerei und der Ort, an dem die Publikation erschienen ist.
Impressum bei Druckpublikationen wie Büchern
Das Impressum in Bezug auf die Buchpublikation befindet sich aktuell meist auf einer extra Impressumseite, wo alle notwendigen Informationen aufgeführt sind, die das Urheberrecht verlangt sowie Angaben, die für Bibliotheken in Deutschland relevant sind und generell rechtlich von Belang.
So gehören zu den Angaben im Impressum beispielsweise:
So gehören zu den Angaben im Impressum beispielsweise:
- Auflagenzahl
- Auflagenjahr und das Jahr der Erstveröffentlichung
- Verlag und Erscheinungsort
- Herausgeber
- Angaben zu Buch-Satz, Druckerei und auch Buchbinderei
- Angaben zur Gestaltung des Umschlags
- Urheberrechtsinformationen
- Papierart und Norm sowie Angaben über die Papierfabrik
- Einbandmaterial und verwendete Schriften
- Information zu Übersetzungsrecht und Abbildungsrecht
- Ort und Land des Buchdrucks
- ISBN
- Webadresse des Autors, des Verlags und des Herstellers
Impressum in Bezug auf andere Medien
Gerade was Zeitungen und Zeitschriften betrifft, kann sich die Impressumpflicht von Bundesland zu Bundesland unterscheiden, da sie länderrechtlich geregelt ist. Grundsätzlich ist jedoch davon auszugehen, dass ein Impressum sofort erkennbar sein muss und dauerhaft zur Verfügung steht. Das Impressum in Bezug auf Telemedien wird dagegen durch das Telemediengesetz geregelt.
Die Regeln beruhen auf § 5 TMG. Allerdings wird weder im Telemediengesetz noch im Rundfunkstaatsvertrag der Begriff Impressum erwähnt. Stattdessen wird auf die notwendige Informationspflicht hingewiesen, welche jedoch im Grunde dasselbe meint.
Die Regeln beruhen auf § 5 TMG. Allerdings wird weder im Telemediengesetz noch im Rundfunkstaatsvertrag der Begriff Impressum erwähnt. Stattdessen wird auf die notwendige Informationspflicht hingewiesen, welche jedoch im Grunde dasselbe meint.
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