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Wiki zum Rechtsthema Presserecht
Informationen zu Presserecht
Bei dem sogenannten Presserecht handelt es sich um einen rechtlichen Bereich, der dem Medienrecht angehört. Dieser Bereich befasst sich mit allen grundlegenden Bedingungen der Presse und der Pressearbeit. Das Presserecht ist in Deutschland länderbezogen geregelt, so dass dieses durch die Gesetzgebung der unterschiedlichen Bundesländer bestimmt wird - und somit durch die Landespressegesetze. Die in den Länderpressegesetzen festgelegten Regelungen unterscheiden sich kaum und es bestehen nur wenige Abweichungen.
Presse in Bezug auf das Presserecht
Der Begriff Presse wird durch die Landespressegesetze bestimmt, wobei allgemein damit Druckerzeugnisse gemeint sind, die der Verbreitung von Informationen dienen und der Kommunikation dienen und einmalig oder auch in regelmäßigen Abständen publiziert werden. Gemäß der aktuellen rechtlichen Betrachtung kann die Publikation auch durch Rundfunk, Internet und weitere Medien erfolgen. Jedoch sind hierbei die Abgrenzungen in Bezug auf das Internet oder auch das Rundfunkrecht zu beachten.
Der Begriff Presse ist weiterhin auch mit der publizistischen Sorgfaltspflicht verbunden, die einen notwendigen Grundsatz des Medienrechtes darstellt, und gewährleisten soll, dass der Inhalt sowie auch der Wahrheitsgehalt und die Herkunft von Informationen weitestgehend überprüft werden. Darüber hinaus soll dadurch sichergestellt werden, dass eine sinngemäße Weitergabe der Informationen an die Öffentlichkeit erfolgt. Dies beinhaltet auch, dass bei der Weitergabe von unbestätigten Gerüchten diese auch als solche zu kennzeichnen sind.
Der Begriff Presse ist weiterhin auch mit der publizistischen Sorgfaltspflicht verbunden, die einen notwendigen Grundsatz des Medienrechtes darstellt, und gewährleisten soll, dass der Inhalt sowie auch der Wahrheitsgehalt und die Herkunft von Informationen weitestgehend überprüft werden. Darüber hinaus soll dadurch sichergestellt werden, dass eine sinngemäße Weitergabe der Informationen an die Öffentlichkeit erfolgt. Dies beinhaltet auch, dass bei der Weitergabe von unbestätigten Gerüchten diese auch als solche zu kennzeichnen sind.
Presse in Bezug auf die rechtlichen Belange Dritter
Ein wichtiger Punkt bei der Berichterstattung in Bezug auf Dritte ist die Beachtung des Persönlichkeitsrechtes. Hierbei ist zu beachten, dass die Grenze zwischen Meinungsfreiheit und Grundrecht durchaus schmal sein kann, so dass an dieser Stelle abzuwägen ist, inwieweit ein öffentliches Interesse besteht. Man könnte auch sagen, je höher das öffentliche Interesse eingeschätzt werden kann, desto größer ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass die Meinungsfreiheit dem Persönlichkeitsrecht den Vorzug gegeben werden kann.
Handelt es sich jedoch um Informationen, die kaum dem öffentlichen Interesse dienen, so kann die Betrachtung sehr wahrscheinlich umgekehrt sein. Allerdings haben Betroffene durchaus das Recht auf eine kostenlose Gegendarstellung. Jedoch ist hier ebenfalls zu beachten, dass sich das Presseoran ggf. auch von dem Inhalt der Gegendarstellung distanzieren kann.
Handelt es sich jedoch um Informationen, die kaum dem öffentlichen Interesse dienen, so kann die Betrachtung sehr wahrscheinlich umgekehrt sein. Allerdings haben Betroffene durchaus das Recht auf eine kostenlose Gegendarstellung. Jedoch ist hier ebenfalls zu beachten, dass sich das Presseoran ggf. auch von dem Inhalt der Gegendarstellung distanzieren kann.
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