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Wiki zum Rechtsthema Medien

Informationen zu Medien
Medien in Bezug auf Presserecht oder eher Medienrecht und Kommunikation stellen den Mittelpunkt und damit den Grundsatz der Öffentlichkeit bzw. des öffentlichen Weges dar und gelten nach allgemeinem Verständnis als eine Art Mittler oder Vermittler. Der Begriff steht für alle Kommunikationsmittel und Kommunikationsorganisationen und damit oft für die klassischen Instrumente der Medienfreiheit wie beispielsweise die Presse, Radio und Fernsehen, Multimedia und Internet sowie letztendlich auch Film - und damit alle Möglichkeiten, die eine, für alle zugängliche und erreichbare Kommunikationsinfrastruktur gewährleisten.

In diesem Zusammenhang kennt man auch den Begriff Massenmedium, welches als Kommunikationsmedium die Fähigkeit beinhaltet, eine größere Verbreitung zu ermöglichen und damit auch die Erreichbarkeit vieler Menschen.
Rechtsgrundlage von Medien
Zwar wird der Begriff Medium für eine Vielzahl von Publikations- und damit Kommunikationsmöglichkeiten verwendet, was jedoch nicht bedeutet, dass jedes Medium auch durch dieselben Gesetze geregelt wird. Die Grundlage für das Medienrecht bildet die Kommunikationsfreiheit, die durch Art. 5 Abs. 1 S. 1, 1. Hs. GG in Form der Meinungsfreiheit dargestellt wird: »Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.

Eine Zensur findet nicht statt«. Darüber hinaus stellen auch die Informationsfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 S. 1, 2. Hs. GG und die Rundfunk- und Pressefreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG eine Grundlage dar. Weiterführend sind auch das Fernmeldegeheimnis nach Art. 10 Abs. 1 GG sowie die Kunstfreiheit gemäß Art. 5 Abs. 3 GG als gesetzliche Bereiche des Medienrechtes anwendbar und schaffen die Grundlage für eine gültige Regelung. Das Presserecht selbst ist Teil der eigenständigen Pressegesetze der einzelnen Bundesländer, während das Verlagsrecht durch das Urhebergesetz und das Verlagsgesetz geregelt wird. D Medienrecht berührt je nach Art des Mediums allerdings auch weitere Bereiche.
Rechtliches in Bezug auf Rundfunk
Die rechtliche Grundlage für Medien wie Rundfunk stellen die Staatsverträge der einzelnen Länder dar, die an dieser Stelle eine allgemeingültige Regelung erreichen sollen wie beispielsweise der Rundfunkstaatsvertrag, abgekürzt auch RStV. Darüber hinaus stellen natürlich auch die geltenden Landesmediengesetze der Länder eine wichtige Grundlage dar.

Verwandte "Medien" Rechtsbegriffe

Medien- und Presserecht, Bildrecht, Presse, Gegendarstellung, Medienrecht, Presseverantwortlicher, Impressum, Persönlichkeitsrecht, Presserecht
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