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Wiki zum Rechtsthema Lärmbelästigung
Informationen zu Lärmbelästigung
Bei einer Lärmbelästigung handelt es sich um eine Störung oder Belästigung von anderen Personen, die durch Schallemissionen entsteht. Und auch wenn Personen grundsätzlich durch das Gesetz vor Belästigungen geschützt werden, bedeutet dies nicht, dass Anspruch darauf besteht, dass jede Form von Lärm unterbunden wird.
Lärm der nicht gerichtlich unterbunden werden kann
Zwar geht man zumeist aus, dass gewisse Ruhezeiten bestehen und damit die Regelung, dass Geräusche die sogenannte Zimmerlautstärke nicht überschreiten dürfen. Jedoch gilt dies nicht für alle möglichen Geräusche, die als Belästigung durch andere verstanden werden. So muss beispielsweise der Lärm, der durch das Spielen von Kindern entsteht, durchaus akzeptiert werden, da er nach rechtlicher Auffassung nicht als schädliche Umwelteinwirkung verstanden wird.
Dasselbe gilt für das Schreien von Säuglingen. Ebenfalls akzeptiert werden muss der Gebrauch von Instrumenten. Dies gilt für 2 bis 3 Stunden am Tag. Hierbei sind allerdings gegebene Ruhezeiten einzuhalten. Beschränkungen auf bestimmte Instrumente gibt es dagegen nicht. Nicht vermeidbar sind auch Geräusche, die durch sanitäre Einrichtungen verursacht werden, sowie Haushaltsgeräte. Allerdings sollten die Geräusche durch Fernseher und Stereoanlage auf eine allgemeine Zimmerlautstärke reduziert werden.
Dasselbe gilt für das Schreien von Säuglingen. Ebenfalls akzeptiert werden muss der Gebrauch von Instrumenten. Dies gilt für 2 bis 3 Stunden am Tag. Hierbei sind allerdings gegebene Ruhezeiten einzuhalten. Beschränkungen auf bestimmte Instrumente gibt es dagegen nicht. Nicht vermeidbar sind auch Geräusche, die durch sanitäre Einrichtungen verursacht werden, sowie Haushaltsgeräte. Allerdings sollten die Geräusche durch Fernseher und Stereoanlage auf eine allgemeine Zimmerlautstärke reduziert werden.
Lärm der unterbunden werden kann
Unterbunden werden kann beispielsweise übermäßiger Lärm, der bei Feierlichkeiten verursacht wird. Dies gilt vor allem auch für Musik, die generell nur in einer Lautstärke erlaubt ist, die die Belästigung anderer Personen ausschließt. Ebenfalls zu vermeiden sind Lärmbelästigungen durch Gartengeräte zu bestimmten Uhrzeiten, die als Ruhezeiten gelten und Lärm durch Haustiere wie übermäßiges Bellen. Bevor allerdings gegen eine entsprechende Belästigung vorgegangen werden kann, sollte man es in Betracht ziehen, ein Gespräch mit dem Verursacher zu führen und so die Situation zu klären.
Auch ist es sinnvoll, sich ggf. an den Vermieter zu wenden, um darum zu bitten, gegen die Belästigung vorzugehen. Weiterhin ist es durchaus möglich, das Recht auf Ruhe durch Einschalten der Polizei auszuüben oder eine Mietminderung bei Anhalten der Belästigung vorzunehmen, wenn dem Vermieter eine angemessene Frist für die Behebung gesetzt wurde.
Auch ist es sinnvoll, sich ggf. an den Vermieter zu wenden, um darum zu bitten, gegen die Belästigung vorzugehen. Weiterhin ist es durchaus möglich, das Recht auf Ruhe durch Einschalten der Polizei auszuüben oder eine Mietminderung bei Anhalten der Belästigung vorzunehmen, wenn dem Vermieter eine angemessene Frist für die Behebung gesetzt wurde.
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