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Wiki zum Rechtsthema Musizieren

Informationen zu Musizieren
Als Musizieren bezeichnet man im Allgemeinen den Gebrauch von Musikinstrumenten zur Erzeugung von Tönen oder auch Melodien. Dazu gehört ebenso das Üben mit den entsprechenden Instrumenten als auch das Spielen ganzer Musikstücke etc. Insbesondere beim Erlernen eines Instrumentes kann es allerdings häufig zu Tönen kommen, die als unangenehm empfunden werden und somit, insbesondere in Mietshäusern auch als Belästigung anderer Mieter. Jedoch ist hierbei zu bedenken, dass das Musizieren zum gewöhnlichen Gebrauchsrecht des Mieters zählt und damit auch zu einer Ausübung der eigenen Persönlichkeitsrechte, welche im Grunde nicht unterbunden werden kann.

Als Mieter besitzen Menschen somit das Recht, ein Instrument in der gemieteten Wohnung zu nutzen, wobei grundsätzlich nicht relevant ist, wie gut oder schlecht der Musizierende dieses beherrscht. Das bedeutet, dass das Musizieren in Miethäusern nicht gänzlich untersagt werden aber dafür an bestimmte Zeiten gebunden werden kann. Dies gilt allerdings nur für das private Musizieren. Bei gewerblicher Nutzung von Instrumenten, beispielsweise bei Erteilung von Musikunterricht, gilt diese Regelung allerdings nicht.
Einschränkungen beim Musizieren in Mietshäusern
Generell kann niemandem, der sein Instrument nicht oder noch nicht beherrscht, das Musizieren vollständig verboten werden. Was jedoch in der Macht des Vermieters liegt, ist, das Musizieren auf bestimmte Zeiten am Tag einzuschränken. Hierbei können die Einschränkungen abhängig gemacht werden von der Art des Instrumentes sowie auch der Hellhörigkeit des Hauses. Nicht eingeschränkt werden kann, welches Musikinstrument der Mieter einsetzt, um sich musikalisch weiterzubilden. Generell gilt dies allerdings nur für das gewöhnliche Musizieren.

Nicht hinnehmen müssen Mieter und Vermieter die Lärmbelästigung durch eine gesamte Musikgruppe, die beispielsweise mit Instrumenten arbeitet, die einen Verstärker erforderlich machen und somit oberhalb der notwendigen Lärmgrenze liegen. Beim Musizieren sind festgelegte Ruhezeiten allerdings immer einzuhalten. Man geht ebenso davon aus, dass ein Zeitraum von 1,5 bis 2 Stunden durchaus für das Musizieren in Anspruch genommen werden darf.
Ruhestörung durch Musizieren
In einigen Fällen, beispielsweise beim Gebrauch von E-Instrumenten und der Überschreitung der allgemein festgelegten Ruhezeiten, kann es zu Belästigungen von Mitmietern kommen, die aufgrund dieser Störung eine Unterbindung durch den Vermieter verlangen und ggf. auch eine Mietminderung vornehmen können. Jedoch muss hierbei die Voraussetzung gegeben sein, dass die Lärmbelästigung über ein erträgliches Maß hinausgeht und wiederholt stattfindet sowie gleichermaßen einen ordentlichen Gebrauch der eigenen Wohnung nicht mehr zulässt. Auch täglich erteilter gewerblicher Musikunterricht muss nicht hingenommen werden, da dieser zumeist die festgelegten Zeiten überschreitet und durch die gesetzliche Regelung in Bezug auf Hausmusik auch nicht berührt wird.

Verwandte "Musizieren" Rechtsbegriffe

Nachbarrecht, Baumbestand, Grenzstreitigkeiten, Kinderlärm, Nachbar, Wohnungsnachbar, Grenzabstand, Grillen, Lärmbelästigung, Nachbarschaftsstreit, Grenzbebauung, Grundstücksnachbar, Nachtruhe, Ruhestörung
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Musizieren - Ihr Musizieren Informationstipp

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