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Wiki zum Rechtsthema Ordnungswidrigkeitenrecht

Informationen zum Ordnungswidrigkeitenrecht
Die Bezeichnung Ordnungswidrigkeitsrecht bezieht sich auf alle Rechtsinhalte, die in Zusammenhang mit einer Ordnungswidrigkeit stehen und damit mit einem Rechtsverstoß, welcher mit einer Ordnungsstrafe sanktioniert wird. Zwar ähnelt die Ordnungswidrigkeit einer Straftat, stellt letztendlich jedoch einen nicht so schwerwiegenden Rechtsverstoß dar, was bedeutet, dass eine Geldbuße in einem solchen Fall als ausreichend betrachtet wird. Bezogen auf den eigentlichen Regelungsbereich stellt die Ordnungswidrigkeit allerdings einen Teilbereich des Strafrechtes dar und begründet sich in der Rechtsgrundlage für das Ordnungswidrigkeitenrecht und damit im Ordnungswidrigkeitengesetz, abgekürzt auch OwiG, sowie auch in verschiedenen weiteren Gesetzen wie dem Straßenverkehrsgesetz, kurz StVG, der Straßenverkehrsordnung oder auch StVO und in der Gewerbeordnung, abgekürzt auch GO und auch in vielen anderen.
Das Materielle Ordnungswidrigkeitenrecht
Ebenso wie das Strafrecht, wird auch das materielle Ordnungswidrigkeitenrecht zum einen in einen allgemeinen Teil gegliedert und zum anderen in einen besonderen Teil. Die §§ 1 bis 34 Ordnungswidrigkeitengesetz stellen den allgemeinen Teil dar, wo Vorschriften festgehalten sind, die generelle Aussagen bezogen auf die Ordnungswidrigkeit enthalten. Dazu zählen beispielsweise die Voraussetzungen eines Irrtums sowie auch die Verantwortlichkeit und die Bemessung der Geldbuße etc. Der besondere Teil beinhaltet alle Tatbestände, die Voraussetzungen dafür sind, dass eine Ordnungswidrigkeit festgestellt werden kann. Merkmale, die bezeichnen wann und wodurch eine Ordnungswidrigkeit begangen wird, werden durch spezielle Gesetze geregelt, die sich auf den jeweiligen Rechtsbereich beziehen. So werden beispielsweise Verkehrsordnungswidrigkeiten im STVG und in der STVO geregelt, während die gewerberechtlichen Ordnungswidrigkeiten in der GO ihre Vorschriften finden. Ordnungswidrigkeiten die sich auf das Aktiengesetzt beziehen, abgekürzt auch AktG, finden dort ihre Regelung und wirtschaftsrechtliche Ordnungswidrigkeiten im Wirtschaftsstrafrecht, während arbeitsrechtliche Tatbestände durch das Arbeitsschutzgesetz oder auch ArbSchG geregelt werden. Weitere Regelungen finden sich darüber hinaus im Jugendarbeitsschutzgesetz, abgekürzt auch JArbSchG, Arbeitszeitgesetz oder auch ArbZG. Strafprozessuale Verstöße werden in der Strafprozessordung, abgekürzt StPO geregelt.
Das Formelle Ordnungswidrigkeitenrecht
Die §§ 35 bis 110 OwiG regeln das formelle Ordnungswidrigkeitenrecht, welches bestimmt, wie die Aufklärung einer Ordnungswidrigkeit ablaufen muss sowie auch, wann und wie eine Geldbuße angeordnet und durchgesetzt werden kann. Dies beinhaltet ebenfalls auch die Nebenfolgen, die hier ebenfalls geregelt sind. Sind bezogen auf eine Ordnungswidrigkeit keine passenden Regelungen in der OWiG enthalten, so greifen an dieser Stelle die Vorschriften der Strafprozessordnung.

Ein Bußgeldverfahren ist dreistufig aufgebaut, so dass zuerst von der Verwaltungsbehörde das Bußgeldverfahren durchgeführt wird. Dies kann zum einen mit einer Einstellung des Verfahrens enden oder auch mit dem Erlass des eigentlichen Bußgeldbescheides. Das Zwischenfahren stellt dann die zweite Stufe dar. Es wird immer dann durchgeführt, wenn gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch im Rahmen der gesetzlichen Fristen erhoben wurde. Ergebnis daraus kann sein, dass eine Rücknahme des Bußgeldbescheides erfolgt oder die Weiterleitung der Rechtssache an die Staatsanwaltschaft. Dies ist abhängig von der Entscheidung der zuständigen Behörde. Als Stufe drei wird das gerichtliche Verfahren bezeichnet.

Der allgemeine Rahmen der die Höhe des Bußgeldes festlegt, findet sich in den Bußgeldvorschriften sowie auch im Ordnungswidrigkeitengesetz. Die Bemessung des Bußgeldes hängt dabei vom Einzelfall der Ordnungswidrigkeit ab, der nach dem sachlichen Gehalt, dem Vorwurf an den Täter sowie auch der Schwere des Verstoßes und bezogen auf die besonderen persönlichen Umstände des Täters bewertet wird. Eine besonders wichtige Rolle spielen bei der Bemessung vor allem der Gefährdungsgrad sowie auch die Beeinträchtigung des geschützten Interesses, Verstoßhäufigkeit und die konkrete Ausführung. Darüber hinaus können im Bußgeldbescheid nicht nur Geldbußen festgelegt werden, sondern auch die zusätzlichen Nebenfolgen wie beispielsweise ein Fahrverbot gemäß § 25 STVG oder auch die Einziehung von Sachen und die Geldbuße die juristischen Personen auferlegt wird. Ist eine Ordnungswidrigkeit durch Kinder oder auch Jugendliche begangen worden, finden diese ihre Regelung in den Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes, abgekürzt auch JGG.

Verwandte "Ordnungswidrigkeitenrecht" Rechtsbegriffe

Falschparken, Ordnungsamt, Strafzettel, Rauchverbot, Führerscheinstelle, Strafpunkte, Verkehrssünderkartei, Flensburg
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