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Wiki zum Rechtsthema Verkehrssünderkartei

Informationen zur Verkehrssünderkartei
Die Verkehrssünderkartei, eigentlich „deutsches Verkehrszentralregister“, wird in Flensburg vom Kraftfahrt-Bundesamt geführt und dient der Feststellung von Verkehrsordnungswidrigkeiten sowie dem Festhalten von Verkehrsstraftaten. Sie hilft dabei, wiederholte Auffälligkeiten von Kraftfahrern festzustellen und diese entsprechen zu bestrafen.

Gemäß § 28 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) findet eine Speicherung folgender Daten statt:
  • strafgerichtliche Urteile aufgrund rechtswidriger Straftaten, Verwarnungen und Schuldsprüche sowie einer
  • Entziehung des Führerscheins bzw. eines Fahrverbots
  • ein Fahrverbot bzw. ein Bußgeld ab einer Höhe von 40 Euro aufgrund einer begangenen Ordnungswidrigkeit gemäß §§ 24, 24a, 24c StVG
  • Urteile der Fahrerlaubnisbehörde gemäß der Fahrerlaubnis-Verordnung.
Je nach Schwere des Verstoßes erhält der Betroffene eine entsprechende Anzahl von Strafpunkten, welche in die Verkehrssünderkartei in Flensburg eingetragen werden. Rechtsgrundlage bilden hierfür die §§ 28 bis 30c StVG.
Punktesystem
Das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg erhält die Daten durch Übermittlung der Staatsanwaltschaften, Gerichte oder Ordnungsämter. Die Registrierung dieser Ordnungswidrigkeiten und Straftaten erfolgt nach einem vorgegebenen Punktesystem gemäß § 4 StVG. Die Bemessung der Punkte erfolgt in Abhängigkeit der Schwere des Verstoßes. So erhält der Verkehrssünder bei Ordnungswidrigkeiten jeweils zwischen 1 und 4 Punkte und bei Straftaten jeweils zwischen 5 und 7 Punkte. Erfolgt ein Verstoß, welcher mehrere Tatbestände beinhaltet, so erfolgt die Punktevergabe nach dem Verstoß, für welchen die meisten Punkte bemessen werden.

Eine Löschung der Punkte erfolgt nach Tilgungsfristen, jedoch nur, wenn in diesem Zeitraum keine erneuten Verstöße zur Anzeige kommen. So werden bei Ordnungswidrigkeiten die erhaltenen Punkte nach zwei Jahren gelöscht, bei Straftaten erfolgt die Löschung nach 5 bzw. erst nach 10 Jahren. Erfolgen bei Ordnungswidrigkeiten erneut Verstöße, so werden diese nach 5 Jahren gelöscht.

Nach Erreichen von 8 Punkten in Flensburg, erhält der Verkehrssünder einer Verwarnung mit der Aufforderung, zukünftig nach Vorschrift zu fahren. Er erhält gleichzeitig den Hinweis, dass er durch freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar Punkte tilgen kann. Bei 14 Punkten erfolgt die zwingende Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar, da sonst die Fahrerlaubnis entzogen wird. Bei einem Punktestand von 18 Punkten kommt es zur Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperrfrist von 6 Monaten. Die Teilnahme an einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung, welche positiv bewertet wird, ist nötig, um den Führerschein wiederzuerlangen.

Verwandte "Verkehrssünderkartei" Rechtsbegriffe

Ordnungswidrigkeitenrecht, Falschparken, Ordnungsamt, Strafzettel, Rauchverbot, Führerscheinstelle, Strafpunkte, Flensburg
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Verkehrssünderkartei - Ihr Verkehrssünderkartei Informationstipp

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