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Wiki zum Rechtsthema Flensburg

Informationen zu Flensburg
Wenn Verkehrsordnungswidrigkeiten ein Bußgeld von mehr als 40 Euro nach sich ziehen, erhalten sie einen Eintrag in das Verkehrszentralregister. Ebenso kommt es bei Verurteilungen aufgrund von Verkehrsstraftaten, Verbot des Führens von Kraftfahrzeugen sowie Versagung und Entziehung des Führerscheins zu Einträgen. Das Kraftfahrt-Bundesamt, mit Sitz in Flensburg, führt dieses Verkehrszentralregister, in welchem Punkte nach dem Straßenverkehrsgesetz und der Fahrerlaubnisverordnung registriert werden. Jeder Bürger kann durch eine schriftliche Anfrage in Flensburg eine Mitteilung über sein Punktekonto kostenlos zugesandt bekommen.

Am 1. Mai 2014 tritt eine Reform der Flensburger Verkehrssünderkartei in Kraft, welche nach 50 Jahren Bestand zahlreiche Neuerungen, durch einen tiefgründigen Umbau des Systems, einführt. Das so erneuerte System stellt sich vereinfachter und klarer dar, es gibt nur noch drei statt bisher sieben Kategorien von Punkten:
  • Ordnungswidrigkeit = 1 Punkt
  • grobe Ordnungswidrigkeit mit Regelfahrverbot und Straftaten = 2 Punkte
  • Straftaten mit Führerscheinentzug = 3 Punkte.
Generell können Punkte in Flensburg nur einmal in fünf Jahren abgebaut werden. Wenn keine weiteren Punkte hinzukommen, erfolgt nach 2 Jahren die Löschung. Informationen hierzu gibt das zuständige Straßenverkehrsamt.
Punkteabbau
Punkte in Flensburg werden nach 2 Jahren gelöscht, wenn sie sich aus einer Ordnungswidrigkeit heraus ergeben haben, nach 5 bzw. möglicherweise erst nach 10 Jahren werden Punkte in Flensburg gelöscht, wenn sie sich aus einer Straftat heraus ergeben haben. Voraussetzung für die Löschung ist, dass in dieser Zeit keine weiteren Einträge in Flensburg erfolgen, da sonst die Frist neu zu laufen beginnt.

Neben dieser automatischen Punktelöschung besteht auch die Möglichkeit, aktiv am Punkteabbau zu arbeiten. Die Teilnahme an Aufbauseminaren verhilft zur Verminderung der eingetragenen Punkte:
  • 0 - 7 Punkte:

    • Abbau von 4 Punkten durch Teilnahme an einem Punkteabbaukurs auf freiwilliger Basis
    • Möglichkeit besteht hierzu alle 5 Jahre

  • 8 - 13 Punkte:

    • hier erfolgt eine Verwarnung seitens der Behörde
    • auf die Möglichkeit zum Punkteabbau durch freiwillige Teilnahme an Punkteabbaukursen wird hingewiesen
    • bei einem Punktestand von 9 – 13 können so 4 Punkte abgebaut werden, bei einem Punktestand von 8 Punkten können 2 Punkt5e abgebaut werden

  • 14 – 17 Punkte:

    • es erfolgt eine Anordnung zur Teilnahme an einem Punkteabbaukurs
    • findet hier bis zur angegebenen Frist keine Teilnahme statt, kann es zum Entzug der Fahrerlaubnis kommen
    • die Fahrerlaubnis wird erst nach Teilnahme am Punkteabbaukurs wieder erteilt

  • 18 Punkte:

    • es erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis
    • der Abbau von Punkten ist nicht mehr möglich
    • es muss ein Neuantrag der Fahrerlaubnis erfolgen
    • hierbei ist eine Sperrfrist von 6 Monaten zu beachten.

Verwandte "Flensburg" Rechtsbegriffe

Ordnungswidrigkeitenrecht, Falschparken, Ordnungsamt, Strafzettel, Rauchverbot, Führerscheinstelle, Strafpunkte, Verkehrssünderkartei
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