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Wiki zum Rechtsthema Falschparken

Informationen zum Falschparken
Grundsätzlich ist das Parken in Großstädten keine einfache Angelegenheit. Allerdings behindern Falschparker weitere Verkehrsteilnehmer bzw. stellen sie eine Gefahr dar. Erfolgt das Falschparken wiederholt an immer der gleichen Stelle, erhöht sich das geforderte Bußgeld. Bußgelder in Höhe von 40 Euro führen zu einem Punkt in Flensburg. Ist ein entsprechend hoher Punktestand erreicht, wird der Führerschein entzogen. Achtung: Sobald man sein Fahrzeug verlässt bzw. länger als drei Minuten hält, parkt man.

Am 1. April 2013 sind neue Verkehrsregeln der StVO in Kraft getreten. Demnach erhöhen sich die Bußgelder für Falschparker nicht unwesentlich. Wiederholtes Falschparken ist merklich teuer geworden.

Um dem Problem der Parkplatzsuche entgegenzuwirken, sollte jeder Autofahrer vor Reiseantritt Informationen zur jeweiligen Parkplatzsituation an seinem Zielort einholen und eventuell zu Hauptverkehrszeiten auf Bus und Bahn zurückgreifen um eine langwierige Parkplatzsuche zu umgehen.

Hingegen aller Vermutungen dient die Verkehrsüberwachung ausschließlich dem Erreichen einer geordneten Verkehrssituation. Die Verkehrsüberwachung ist keinesfalls freiwilligen Ursprungs, sonder eine gesetzliche Verpflichtung, welcher die Verwaltung unterliegt. Häufig kommt es auch zu Kontrollen, welche von der Bevölkerung, aufgrund von Meldungen, ausgelöst werden. Regelungen bezüglich des Halte- und Parkverbots dienen grundsätzlich der Vermeidung von gefährlichen, behindernden Situationen und müssen von allen Verkehrsteilnehmern in demselben Maße eingehalten werden.

Als Ausnahme erhalten, jedoch nur unter bestimmten Bedingungen, gewisse Personenkreise Parkgenehmigungen zur Erleichterung, beispielsweise Personen mit einem Schwerbehindertenausweis oder Anwohner.
Bußgeldkatalog
Am 6. März 2013 trat die „Verordnung zur Neufassung der StVO“ in Kraft, welche wichtige Änderungen und Neustrukturierungen nach sich zog. Diese Verordnung hat sich auch auf den Bußgeldkatalog ausgewirkt. Der neue Bußgeldkatalog trat am 1. April 2013 in Kraft, um aufgetretene Rechtsunsicherheiten zu beseitigen.

Folgende Erhöhungen der Sätze bei Falschparken gelten derzeit:
  • Ãœberschreitung der Parkzeit um mehr als 30 Minuten = 10 Euro
  • Ãœberschreitung der Parkzeit um 1 Stunde = 15 Euro
  • Ãœberschreitung der Parkzeit um 2 Stunden = 20 Euro
  • Ãœberschreitung der Parkzeit um 3 Stunden = 25 Euro
  • Ãœberschreitung der Parkzeit um mehr als 3 Stunden = 30 Euro
  • Parken in Feuerwehrzufahrten oder auf Behindertenparkplätzen = Höchstsatz von 35 Euro
Die Höhe der Bußgelder sind in der Bußgeldkatalog-Verordnung bundeseinheitlich festgesetzt, an welche sich die Überwachungskräfte halten müssen. Sie dürfen keine willkürlichen Strafen verhängen.

Verwandte "Falschparken" Rechtsbegriffe

Ordnungswidrigkeitenrecht, Ordnungsamt, Strafzettel, Rauchverbot, Führerscheinstelle, Strafpunkte, Verkehrssünderkartei, Flensburg
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Falschparken - Ihr Falschparken Informationstipp

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