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Informationen zum Ordnungsamt
Das Ordnungsamt ist ein wichtiger Teil der Kommunalverwaltung. Hauptaufgabengebiet des Ordnungsamtes ist es, für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Somit dient es hauptsächlich der Gefahrenabwehr. Es kümmert sich des weiteren um die Ausübung des Versammlungs- und Demonstrationsrechts, um Angelegenheiten den Umweltschutz betreffend, um Obdachlose und um Aufgaben, die Gaststätten und Gewerbe betreffen.
In zahlreichen Gemeinden wurden im Ordnungsamt die Ordnungsbehörden integriert. Je nach Landesrecht können die Beamten bzw. Angestellten teilweise Waffen tragen und über Rechte, ähnlich denen der Landespolizei, verfügen. Diese Ordnungsbehörden wurde aufgrund steigender Sicherheitsprobleme und geringer werdende Polizeipräsenz ins Leben gerufen. Gelegentlich übernimmt das Ordnungsamt auch die Verkehrsraumüberwachung.
In zahlreichen Gemeinden wurden im Ordnungsamt die Ordnungsbehörden integriert. Je nach Landesrecht können die Beamten bzw. Angestellten teilweise Waffen tragen und über Rechte, ähnlich denen der Landespolizei, verfügen. Diese Ordnungsbehörden wurde aufgrund steigender Sicherheitsprobleme und geringer werdende Polizeipräsenz ins Leben gerufen. Gelegentlich übernimmt das Ordnungsamt auch die Verkehrsraumüberwachung.
Aufgaben und Zuständigkeiten
Grundsätzlich hat das Ordnungsamt die Aufgabe, sich um die Gefahrenabwehr zu kümmern. Die Allgemeinheit und auch jeder einzelne Bürger soll vor Störungen der öffentlichen Sicherheit geschützt werden. Die Aufgaben des Ordnungsamtes an sich sind sehr umfangreich. Sie betreffen zum Beispiel die Angelegenheiten von Gaststätten- und Gewerbetreibenden, die Straßen- und Wegenutzung, die Obdachlosigkeit, aber auch Angelegenheiten im Sinne der Kampfhundeverordnung, des Bundesimmissionsschutzgesetzes, Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und des Versammlungsrechts.
Die Zuständigkeiten der Ordnungsämter sind in den Gesetzen und Verordnungen der Landesgesetzgeber und der Bundesgesetzgeber festgeschrieben. Hierzu gehören:
Die Zuständigkeiten der Ordnungsämter sind in den Gesetzen und Verordnungen der Landesgesetzgeber und der Bundesgesetzgeber festgeschrieben. Hierzu gehören:
- auf landesrechtlicher Ebene:
- Brandschutzgesetz
- Katastrophenschutzgesetz
- Ordnungswidrigkeitengesetz
- Wahlgesetze
- auf bundesrechtlicher Ebene:
- Regelungen der Gefahrenabwehr.
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