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Wiki zum Rechtsthema Strafzettel

Informationen zum Strafzettel
Ein Strafzettel wird in der Regel aufgrund einer Ordnungswidrigkeit an der Windschutzscheibe eines falsch geparkten Fahrzeuges angebracht. Somit kann auf einem Strafzettel beispielsweise das „Parken ohne Parkschein“, das „Parken im Parkverbot“ und ähnliches als ordnungswidriges Handeln aufgeführt sein. Die mit einem Strafzettel geahndete Ordnungswidrigkeit führt in der Regel zu einem Bußgeld zwischen 5 und 35 Euro. Im Bußgeldkatalog sind den einzelnen Ordnungswidrigkeiten die entsprechenden Bußgelder zugeordnet. Das geforderte Bußgeld kann durch eine Überweisung gezahlt werden, aber auch direkt auf der jeweils zuständigen Behörde.

Sollte das auf dem Strafzettel geforderte Verwarnungsgeld nicht gezahlt werden bzw. eine Zahlung abgelehnt werden, wird in der Regel ein Bußgeldbescheid zugestellt, welcher meist mit höheren Kosten und vermehrtem Aufwand verbunden ist. Kann die Person, die das Fahrzeug falsch geparkt hat, nicht ermittelt werden, ist grundsätzlich der Fahrzeughalter zur Zahlung verpflichtet. Sobald die Zahlung des Strafzettels fristgerecht erfolgte, ist im juristischen Sinne die Verwarnung wirksam und gleichzeitig das Verfahren, den Strafzettel betreffend, abgeschlossen.

Ein Parkverbot muss zwingend beachtet werden, wenn man einen Strafzettel vermeiden möchte. Zu unterscheiden ist hier das Halteverbot. Im vorgeschriebenen Parkverbot ist eine Haltezeit von drei Minuten zulässig, wenn der Fahrer das Auto nicht verlässt. Anders ist es beim Halteverbot. Hier darf weder geparkt noch gehalten werden, Ausnahme bildet hier natürlich der Notfall. Sollte ein Fahrzeug in einer Halteverbotszone bzw. im Parkverbot eine Panne haben, gilt dies nicht als Ausnahme. Das Fahrzeug muss unverzüglich entfernt werden.

Teilweise kommt es auch dazu, dass falsch geparkte Autos abgeschleppt werden. Das ist besonders ärgerlich, weil hier auch massive Kosten auf den Falschparker zukommen.
Strafzettelverfahren
Mit dem Strafzettel, welcher umgangssprachlich auch als „Knöllchen“ bezeichnet wird, wird ein Verfahren seitens der Ordnungs- und Verkehrsdienste einer Stadt, aufgrund einer Ordnungswidrigkeit, gegen den Fahrzeughalter eingeleitet. Hat ein Falschparker einen Strafzettel erhalten, so wird ihm nach etwa 2 Wochen ein formales Schreiben zugestellt, in welchem folgende Punkte aufgeführt werden:
  • Vorwurf der Ordnungswidrigkeit mit genauer Bezeichnung
  • Höhe des Verwarnungsgeldes
  • Aktenzeichen oder Verwaltungsnummer
  • Name des zuständigen Sachbearbeiters.
Lehnt der Fahrzeughalter nach Erhalt des Schreibens die Zahlung des Verwarnungsgeldes ab oder bezahlt er nicht fristgerecht, kommt es durch ein Bußgeldverfahren zur Entscheidung, ob der Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit gerechtfertigt ist oder nicht. In der Regel kommt es dann zum Erlass eines Bußgeldbescheides, welcher mit weiteren Gebühren und Auslagen verbunden ist.

Verwandte "Strafzettel" Rechtsbegriffe

Ordnungswidrigkeitenrecht, Falschparken, Ordnungsamt, Rauchverbot, Führerscheinstelle, Strafpunkte, Verkehrssünderkartei, Flensburg
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Strafzettel - Ihr Strafzettel Informationstipp

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