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Wiki zum Rechtsthema Exmatrikulation

Informationen zu Exmatrikulation
Als Exmatrikulation bezeichnet man das Streichen eines Studenten aus der Liste der Studierenden, wenn dieser die Hochschule verlässt, was häufig automatisch zum Semesterende geschieht und die damit einhergehende Prüfung durch den Studenten erfolgreich gemeistert wurde und damit das Studium beendet ist. Eine Exmatrikulation kann auch durch Studenten beantragt werden, die das Studium vorzeitig beenden und die Hochschule verlassen möchten. Dies kann im Rahmen der Rückmeldefristen erfolgen.

Drüber hinaus besteht auch die Möglichkeit der Zwangsexmatrikulation, bei der kein Studentenantrag vorliegen muss. Ausgesprochen wird diese durch die zuständigen Organe der Hochschule, wobei es je nach Sachverhalt möglich ist, dass der Student dagegen vorgehen oder Versäumnisse nachholen kann.
Die Zwangsexmatrikulation
Eine Zwangsexmatrikulation durch die Hochschule vorgenommen werden, wenn keine ordnungsgemäße Rückmeldung innerhalb der Rückmeldefristen erfolgt oder die Studiengebühren nicht entrichtet wurden. Darüber hinaus kann auch dann exmatrikuliert werden, wenn die notwendige Prüfungsleistung des Studenten nicht erbracht wurde oder es dem Studenten nicht möglich ist, in einem Zeitraum von 2 Jahren den in der Prüfungs- oder Studienordnung vorgeschriebenen Leistungsnachweis zu erbringen.

Auch Verstöße gegen die vorliegende Hochschulordnung sowie Gewalt gegen Hochschulmitglieder und Mitstudenten können ein Grund für eine Zwangsexmatrikulation sein sowie das nicht erreichen einer Versicherungsbescheinigung durch Eigenverschulden. Die Zwangsexmatrikulation erfolgt schriftlich und kann ggf. noch umgangen werden, wenn diese auf einer behebbaren Grundlage beruht. Hierfür besteht ein Zeitraum von 10 Tagen.
Studienordnung
Durch die Studienordnung werden die Rahmenbedingungen und Regelungen für ein ordnungsgemäßes Studium festgelegt, so dass es Studenten möglich ist, durch diese ihr Studium entsprechend zu planen. Weitere Regelungen finden sich darüber hinaus in der Prüfungsordnung sowie auch im Hochschulrecht, welche sich ebenso auch mit den Regelungen in Bezug auf die Exmatrikulation befasst und wodurch eine solche ausgelöst wird. Das Hochschulrecht ist nicht in allen Bundesländern gleich geregelt, hat sich aber an bestimmte Grundsätze angepasst, so dass sich die dazugehörigen Regelungen nur unwesentlich unterscheiden.

Verwandte "Exmatrikulation" Rechtsbegriffe

Prüfungsrecht, Nichtbestehen, Prüfungsverfahren, Härtefallregelung, Prüfungsanfechtung, Prüfungswiederholung, Immatrikulation, Prüfungskommission
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Exmatrikulation - Ihr Exmatrikulation Informationstipp

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