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Wiki zum Rechtsthema Prüfungskommission
Informationen zu Prüfungskommission
Bei der Prüfungskommission handelt es sich um eine Kommission, die aus mehreren fachkompetenten Personen besteht. Ihre Aufgabe ist es, Prüfungen abzunehmen und zu bewerten. Dies begründet sich auf dem Prüfungsrecht und damit die geltenden Gesetze der einzelnen Länder. Durch die Zusammensetzung aus mehreren Personen sollen hierbei fehlerhafte oder auch einseitige Bewertungen vermieden werden. Weitere Regelungen zu der Prüfungskommission finden sich auch in den einzelnen Prüfungsverordnungen.
Eine besondere Genauigkeit und Objektivität bei Prüfungen ergibt sich bereits aus Artikel 12 Abs. 1 GG, welcher besagt: »(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden«.
Eine besondere Genauigkeit und Objektivität bei Prüfungen ergibt sich bereits aus Artikel 12 Abs. 1 GG, welcher besagt: »(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden«.
Gesetzliche Grundlagen des Prüfungsrechtes
Wie bereits angeschnitten beruhen die Grundlagen bereits auf der verfassungsrechtlichen Regelung. Diese garantiert darüber hinaus auch den Rechtsweg. Hierzu ist in Art. 19 Abs. 4 GG festgelegt: »Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.
Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt«. Zusätzlich zum Grundgesetz finden jedoch auch weitere Gesetzesbereiche Anwendung. Hierzu zählen insbesondere die Gesetze, Satzungen und Verordnungen der einzelnen Bundesländer sowie auch das landesrechtlich geregelte Universitätsgesetz oder Hochschulgesetz, das Schulgesetz und das Verwaltungsverfahrensgesetz.
Artikel 10 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt«. Zusätzlich zum Grundgesetz finden jedoch auch weitere Gesetzesbereiche Anwendung. Hierzu zählen insbesondere die Gesetze, Satzungen und Verordnungen der einzelnen Bundesländer sowie auch das landesrechtlich geregelte Universitätsgesetz oder Hochschulgesetz, das Schulgesetz und das Verwaltungsverfahrensgesetz.
Rechtsmittel in Bezug auf das Prüfungsrecht
Entscheidungen über die Bewertung von Prüfungen bzw. zu Prüfungen, werden über den Weg des Verwaltungsrechtes geregelt. Ein direktes Prüfungsrecht in dieser Form, welches separate Regelungen enthält, besteht nicht. Zu den Rechten zählen auch das Widerspruchsrecht sowie die Möglichkeit der Klage. Ob ein Widerspruch gegen den Bescheid oder der direkte Klageweg erforderlich ist, ist in den einzelnen Landesgesetzen geregelt, so dass hier gemäß den Richtlinien der entsprechenden Bundesländer entschieden werden muss.
Zu beachten ist allerdings, dass eine Anfechtung grundsätzlich nur in Zusammenhang mit dem Prüfungsbescheid erfolgen kann. Eine Klage in diesem Bereich bezieht sich immer auf die Aufhebung des Prüfungsbescheides oder eines Neubescheides. Eine Klage auf eine bessere Notengebung kann nur dann erfolgreich sein, wenn die falsche Bewertung durch ein fehlerhaftes Zusammenrechnen der Prüfungspunkte entstanden ist.
Zu beachten ist allerdings, dass eine Anfechtung grundsätzlich nur in Zusammenhang mit dem Prüfungsbescheid erfolgen kann. Eine Klage in diesem Bereich bezieht sich immer auf die Aufhebung des Prüfungsbescheides oder eines Neubescheides. Eine Klage auf eine bessere Notengebung kann nur dann erfolgreich sein, wenn die falsche Bewertung durch ein fehlerhaftes Zusammenrechnen der Prüfungspunkte entstanden ist.
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