Kompetente Rechtsberatung?
Den passenden Rechtsanwalt finden

Telefon
Rufen Sie den Nichtbestehen Rechtsexperten Ihrer Wahl an und erhalten sofort eine Rechtsberatung » Telefonische Rechtsberatung

Fragen
Stellen Sie Ihre Nichtbestehen Frage an einen Pool von Anwälten. Schneller und rechtsverbindlicher Rat vom Anwalt bereits ab 25,- Euro » Rechtsanwalt fragen

Beauftragen
Konkrete Nichtbestehen Aufgabe/Auftrag einstellen und ein spezialisierter Anwalt kümmert sich um Ausarbeitung » Rechtsanwalt beauftragen

E-Mail
Ihr direkter Weg zur Nichtbestehen Experten-Antwort. Hier erhalten Sie Rechtsberatung per E-Mail von einem erfahrenen Anwalt Ihrer Wahl » E-Mail Beratung

Nichtbestehen Anwaltssuche
Finden Sie Ihren Anwalt. Auf www.anwaltinfos.de finden Sie den geeigneten Rechtsanwalt oder Fachanwalt » Rechtsanwalt suchen
Sie sind Rechtsanwalt?
Vorteile im Anwaltsverzeichnis anwaltinfos.de

Repräsentatives Kanzleiprofil
Der erste Eindruck zählt. Dabei kommt es auf ein individuell gestaltetes, Usability freundliches und Suchmaschinen optimiertes Kanzleiprofil an

Neue Mandate erschließen
Neue Mandate rund um die Uhr, vor Ort, per Telefon, E-Mail Beratung, Online Beauftragung, Online Rechtsfragen für sich gewinnen und abwickeln

Rechtstipps & Rechtsnews publizieren
Durch die Publikation von Rechtsinformationen aus den eigenen Fachbereichen einen Status als Experte einnehmen und als solcher wahrgenommen werden

In Suchmaschinen ganz weit vorne
Die Motivation für das Suchmaschinenmarketing ist klar: Exakt dann bei einem Mandanten präsent sein, wenn er aktiv nach einer Rechtsberatung sucht

Social Media & Video-Marketing
Begegnen Sie potenziellen neuen Mandanten zeitgemäß und kompetent durch die Nutzung modernster Werbeformen in digitalen Medien

Über 250.000 Entscheidungen
Mitglieder erhalten Zugriff auf Volltextsuche und Schlagwort-Recherche in unserer seit 2001 gepflegten Entscheidungsdatenbank
Nichtbestehen
Rechtsanwalt für Nichtbestehen suchen
Rechtsanwälte für Nichtbestehen finden Sie mit ausführlichen Kompetenz- und Kontakt-Profilen. Bitte wählen Sie einen Ort, um einen Rechtsanwalt für Nichtbestehen zu finden. Mit nur einem Klick gelangen Sie zu einem Kanzleiprofil Ihrer Wahl.
Nichtbestehen Rechtsanwälte der Top Städte finden
Nichtbestehen Berlin, Nichtbestehen Bielefeld, Nichtbestehen Bochum, Nichtbestehen Bonn, Nichtbestehen Bremen, Nichtbestehen Dortmund, Nichtbestehen Dresden, Nichtbestehen Duisburg, Nichtbestehen Düsseldorf, Nichtbestehen Erlangen, Nichtbestehen Essen, Nichtbestehen Frankfurt, Nichtbestehen Hamburg, Nichtbestehen Hannover, Nichtbestehen Köln, Nichtbestehen Leipzig, Nichtbestehen Mannheim, Nichtbestehen München, Nichtbestehen Nürnberg, Nichtbestehen Stuttgart, Nichtbestehen Wolfsburg, Nichtbestehen Wuppertal
Wiki zum Rechtsthema Nichtbestehen
Informationen zu Nichtbestehen
Als Nichtbestehen einer Prüfung bezeichnet man eine negative Feststellung der Leistungen und Kenntnisse, beispielsweise in Bezug auf eine Hochschulprüfung. Hierbei kann es dazu kommen, dass der Student an einer Wiederholungsprüfung teilnehmen kann, die ihm sozusagen eine zweite Chance ermöglicht, das gewünschte Studienziel zu erreichen. Darüber hinaus ist die Prüfung ein Instrument der objektiven Leistungsfeststellung.
Grundsätzlich wird bei einer Prüfung vorausgesetzt, dass die optimalen Bedingungen für die Prüfung nicht zu erreichen sind, so dass es durchaus Faktoren geben kann, die die Prüfung stören können. Daraus sowie aus verschiedenen anderen Faktoren ergibt sich die gesetzliche Verfassungsregelung, dass berufsrelevante Prüfungen bei Nichtbestehen einmalig wiederholt werden können. Das zuständige Prüfungsrecht, welche sich von Bundesland zu Bundesland unterscheidet, regelt, ob nach einem weiteren Male des Nichtbestehens auch eine weitere Wiederholung in Betracht kommen kann.
Grundsätzlich wird bei einer Prüfung vorausgesetzt, dass die optimalen Bedingungen für die Prüfung nicht zu erreichen sind, so dass es durchaus Faktoren geben kann, die die Prüfung stören können. Daraus sowie aus verschiedenen anderen Faktoren ergibt sich die gesetzliche Verfassungsregelung, dass berufsrelevante Prüfungen bei Nichtbestehen einmalig wiederholt werden können. Das zuständige Prüfungsrecht, welche sich von Bundesland zu Bundesland unterscheidet, regelt, ob nach einem weiteren Male des Nichtbestehens auch eine weitere Wiederholung in Betracht kommen kann.
Nichtbestehen im schulischen Bereich
Werden im schulischen Bereich die erforderlichen Leistungen nicht erbracht, so kommt meist eine Wiederholung der derzeitigen Klassenstufe in Betracht. Diese kann freiwillig erfolgen oder auch durch Nichtversetzen des Schülers. Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass etwaige Kenntnislücken geschlossen werden und eine umfassende schulische Ausbildung gegeben ist.
Die gilt allgemein auch für Klassenarbeiten, die nicht alleinig versetzungsrelevant sind. Diese Regelung tritt zumeist dann ein, wenn mehr als die Hälfte der Schüler einer Klasse mit mangelhaft oder ungenügend bewertet wurden.
Die gilt allgemein auch für Klassenarbeiten, die nicht alleinig versetzungsrelevant sind. Diese Regelung tritt zumeist dann ein, wenn mehr als die Hälfte der Schüler einer Klasse mit mangelhaft oder ungenügend bewertet wurden.
Nichtbestehen der Abschlussprüfung
Bestehen Schüler die notwendigen Abschlussprüfungen nicht, so ist es möglich, diese zu wiederholen. Dies kann mit Genehmigung auch in der Weise erfolgen, dass die letzte Klassenstufe ebenfalls wiederholt wird. In einigen Fällen besteht der Wunsch eine Prüfung zu wiederholen, um die Noten zu verbessern. Auch hierzu ist eine Genehmigung der zuständigen Schulleitung erforderlich. Das bedeutet, es muss eine ausreichende Begründung vorliegen, die eine solche Entscheidung unterstützt.
Verwandte "Nichtbestehen" Rechtsbegriffe
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Nichtbestehen - Ihr Nichtbestehen Informationstipp