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Wiki zum Rechtsthema Nichtbestehen

Informationen zu Nichtbestehen
Als Nichtbestehen einer Prüfung bezeichnet man eine negative Feststellung der Leistungen und Kenntnisse, beispielsweise in Bezug auf eine Hochschulprüfung. Hierbei kann es dazu kommen, dass der Student an einer Wiederholungsprüfung teilnehmen kann, die ihm sozusagen eine zweite Chance ermöglicht, das gewünschte Studienziel zu erreichen. Darüber hinaus ist die Prüfung ein Instrument der objektiven Leistungsfeststellung.

Grundsätzlich wird bei einer Prüfung vorausgesetzt, dass die optimalen Bedingungen für die Prüfung nicht zu erreichen sind, so dass es durchaus Faktoren geben kann, die die Prüfung stören können. Daraus sowie aus verschiedenen anderen Faktoren ergibt sich die gesetzliche Verfassungsregelung, dass berufsrelevante Prüfungen bei Nichtbestehen einmalig wiederholt werden können. Das zuständige Prüfungsrecht, welche sich von Bundesland zu Bundesland unterscheidet, regelt, ob nach einem weiteren Male des Nichtbestehens auch eine weitere Wiederholung in Betracht kommen kann.
Nichtbestehen im schulischen Bereich
Werden im schulischen Bereich die erforderlichen Leistungen nicht erbracht, so kommt meist eine Wiederholung der derzeitigen Klassenstufe in Betracht. Diese kann freiwillig erfolgen oder auch durch Nichtversetzen des Schülers. Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass etwaige Kenntnislücken geschlossen werden und eine umfassende schulische Ausbildung gegeben ist.

Die gilt allgemein auch für Klassenarbeiten, die nicht alleinig versetzungsrelevant sind. Diese Regelung tritt zumeist dann ein, wenn mehr als die Hälfte der Schüler einer Klasse mit mangelhaft oder ungenügend bewertet wurden.
Nichtbestehen der Abschlussprüfung
Bestehen Schüler die notwendigen Abschlussprüfungen nicht, so ist es möglich, diese zu wiederholen. Dies kann mit Genehmigung auch in der Weise erfolgen, dass die letzte Klassenstufe ebenfalls wiederholt wird. In einigen Fällen besteht der Wunsch eine Prüfung zu wiederholen, um die Noten zu verbessern. Auch hierzu ist eine Genehmigung der zuständigen Schulleitung erforderlich. Das bedeutet, es muss eine ausreichende Begründung vorliegen, die eine solche Entscheidung unterstützt.

Verwandte "Nichtbestehen" Rechtsbegriffe

Prüfungsrecht, Exmatrikulation, Prüfungsverfahren, Härtefallregelung, Prüfungsanfechtung, Prüfungswiederholung, Immatrikulation, Prüfungskommission
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Nichtbestehen - Ihr Nichtbestehen Informationstipp

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