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Informationen zu Härtefallregelung
Als Härtefallregelung bezeichnet man Regelungen, die dann in Kraft treten, wenn ein Härtefall vorliegt und damit ein Sachverhalt, der einer von einer entsprechenden Norm abweicht, und somit Ausnahmeregelungen erforderlich macht oder bestimmte Entscheidungen rechtfertigt.
Der Begriff Härtefall wird in der Rechtsprechung in verschiedenen Bereichen verwendet, und damit auch in Zusammenhang mit einem Hochschulstudium, wo über Härtefallregelungen im Einzelnen entschieden werden können. Bei der Entscheidung müssen unterschiedliche Faktoren einbezogen werden und es ist notwendig, dass der Antrag sehr genau begründet wird.
Der Begriff Härtefall wird in der Rechtsprechung in verschiedenen Bereichen verwendet, und damit auch in Zusammenhang mit einem Hochschulstudium, wo über Härtefallregelungen im Einzelnen entschieden werden können. Bei der Entscheidung müssen unterschiedliche Faktoren einbezogen werden und es ist notwendig, dass der Antrag sehr genau begründet wird.
Härtefallregelungen in Bezug auf das Studium
Härtefallregelungen in Bezug auf das Studium, können sich daraus ergeben, dass bei endgültig nicht bestandener Prüfung etwaige besondere Umstände dazu führen können, dass dieser noch einmal zur Prüfung zugelassen wird. Dies erfolgt durch Antrag, der dann entsprechend geprüft wird, ob eine Härtefallregelung in Betracht kommt. Wird diesem Antrag stattgeben, so ist dies meist die letzte Chance des Studenten auf Abschluss seines Studiums.
Der Antrag auf eine solche Härtefallregelung muss rechtzeitig bei der zuständigen Stelle schriftlich und mit umfassender und schlüssiger Begründung eingereicht werden. Entschieden wird dann durch den Vorsitzenden oder den Präsidenten des Prüfungsamtes und die gesetzliche Grundlage stellt zumeist die Prüfungsordnung oder Verordnung des entsprechenden Bundeslandes dar.
Der Antrag auf eine solche Härtefallregelung muss rechtzeitig bei der zuständigen Stelle schriftlich und mit umfassender und schlüssiger Begründung eingereicht werden. Entschieden wird dann durch den Vorsitzenden oder den Präsidenten des Prüfungsamtes und die gesetzliche Grundlage stellt zumeist die Prüfungsordnung oder Verordnung des entsprechenden Bundeslandes dar.
Voraussetzungen für eine Härtefallregelung
Die Voraussetzungen für einen möglichen Antrag auf eine Härtefallregelung können sich abhängig von der Prüfung und der jeweiligen Hochschule gestalten, da auch die einzelnen Fachrichtungen unterschiedliche Anforderungen aufweisen können. Auch diese Anforderungen werden durch die landesrechtlichen Prüfungsordnungen geregelt. Voraussetzungen für eine Härtefallregelung können im Allgemeinen Krankheit sein sowie auch soziale Probleme oder familiäre Unglücksfälle wie Tod eines nahen Angehörigen, Erkrankungen oder Pflegebedürftigkeit von Familienmitgliedern etc.
Ob eine Härtefallregelung in Frage kommt, hängt vom einzelnen Sachverhalt ab, so dass an dieser Stelle keine einheitliche Regelung möglich ist. Die vorliegenden Fakten werden in Bezug auf den Antrag ausreichend geprüft, bevor es zu einer Genehmigung oder einer Ablehnung durch die zuständige Stelle kommt.
Ob eine Härtefallregelung in Frage kommt, hängt vom einzelnen Sachverhalt ab, so dass an dieser Stelle keine einheitliche Regelung möglich ist. Die vorliegenden Fakten werden in Bezug auf den Antrag ausreichend geprüft, bevor es zu einer Genehmigung oder einer Ablehnung durch die zuständige Stelle kommt.
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