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Wiki zum Rechtsthema Immatrikulation

Informationen zu Immatrikulation
Der Begriff Immatrikulation bezeichnet das Einschreiben eines Studenten an eine Hochschule, Dieser Vorgang ist Voraussetzung zur Nutzung der Einrichtungen der Hochschule und damit der Teilnahme an den Vorlesungen sowie auch den damit einhergehenden Prüfungen sowie für die Nutzung von hochschuleigenen Bibliotheken.

Die Einschreibung wird beim Immatrikulationsamt der Hochschule oder deren Studierendensekretariat vorgenommen und die Aufnahme in die Matrikel wird die Person Mitglied und damit Student der entsprechenden Hochschule. Um jedoch eine entsprechende Einschreibung vornehmen zu können, müssen verschiedene Voraussetzungen durch den zukünftigen Studenten erfüllt sein.
Voraussetzungen für eine Immatrikulation
Zu den notwendigen Voraussetzungen für eine Immatrikulation gehört insbesondere die sogenannte Hochschulreife, wobei bei einem Universitätsstudium das Abitur Voraussetzung ist und für das Fachhochschulstudium die Fachhochschulreife als Mindestvoraussetzung vorliegen muss. Das Hochschulrecht ist länderspezifisch geregelt, woraus sich auch Regelungen ergeben, die ein Studium ohne vorliegendes Abitur ermöglichen können. Jedoch kommt es hierbei auf den Einzelfall und die vorliegenden Qualifikationen eines Stunden an sowie auch auf die geltenden Gesetzesregelungen.

Für die Immatrikulation werden darüber hinaus auch verschiedene Dokumente benötigt. Zu diesen zählen insbesondere der Personalausweis, Abiturnachweis oder andere Hochschulzugangsberechtigungen, Krankenversicherungsnachweis, Nachweis über den Sozialbeitrag, ggf., Zulassungsbescheide für zulassungsbeschränkte Fächer.
Notwendige Unterlagen bei Hochschulwechsel
Wird ein Wechsel der Hochschule vorgenommen, so benötigen Studenten für Anmeldung zusätzlich einen Nachweis über die Exmatrikulation der Hochschule, die zuletzt besucht wurde, eventuell auch eine Eignungsfeststellung für bestimmte Studienfächer sowie ein bestandener Eignungstest. Darüber hinaus kann auch ein Führungszeugnis notwendig sein oder das Vorlegung der Beantragungsbestätigung.

Häufig werden auch Passbilder für die Erstellung eines Studierendenausweises benötigt. Auch kann es sein, dass intern noch weitere Dokumente verlangt werden, was jedoch der Entscheidung der einzelnen Hochschulen unterliegt, die hierzu eigene Regelungen geschaffen haben, die einzuhalten sind.

Verwandte "Immatrikulation" Rechtsbegriffe

Prüfungsrecht, Exmatrikulation, Nichtbestehen, Prüfungsverfahren, Härtefallregelung, Prüfungsanfechtung, Prüfungswiederholung, Prüfungskommission
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Immatrikulation - Ihr Immatrikulation Informationstipp

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