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Wiki zum Rechtsthema Eisenbahntransport

Informationen zu Eisenbahntransport
Der Begriff Eisenbahntransport ist ein Begriff aus dem Transportrecht und Speditionsrecht und bezieht sich auf den Transport von Gütern auf Schienen, wobei hiermit ebenso der nationale als auch der internationale Transport gemeint sind. Darüber hinaus gibt es auch weitere Transportformen wie den Transport zu Wasser oder den Lufttransport etc.

Die gesetzlichen Regelungen zum Eisenbahntransport werden durch das Transportrecht und das Speditionsrecht gewährleistet, welches sich wiederum auf Gesetze wie das HGB stützt.
Rechtliche Grundlagen des Transportrechtes
Insbesondere die Regelungen in Bezug auf Frachtverträge und Speditionsverträge sowie auch Umzugs- und Lagerverträge, das Seetransportrecht und alle Regelungen und Vorschriften bezüglich der Frachtpapiere und des Frachtbriefes finden ihre Grundlage im Handelsgesetzbuch. Dasselbe gilt für alle vertraglichen Belange und die AGB sowie in Bezug auf Speditionsversicherungen.

Ebenso gelten auch alle Regelungen, die den Zoll und die damit einhergehenden Vorgänge betreffen. Wichtige Bestandteile des Transportrechtes stellen auch Bereiche wie der Gefahrguttransport dar, welcher gleichfalls Bußgeld und Strafvorschriften beinhaltet, und alle Normen, die in Bezug auf die Ladungssicherung beachtet werden müssen.
Vertragsarten in Bezug auf Transport- und Speditionsrecht
Bei dem Transport von Waren und Gütern kommt es zu verschiedenen Arten von Verträgen. Bei dem Eisenbahntransport ist beispielsweise ein Frachtvertrag gemäß §§ 407 ff. HGB notwendig. Dieser beinhaltet:
  1. »Durch den Frachtvertrag wird der Frachtführer verpflichtet, das Gut zum Bestimmungsort zu befördern und dort an den Empfänger abzuliefern.

  2. Der Absender wird verpflichtet, die vereinbarte Fracht zu zahlen.

  3. Die Vorschriften dieses Unterabschnitts gelten, wenn

    1. das Gut zu Lande, auf Binnengewässern oder mit Luftfahrzeugen befördert werden soll und
    2. die Beförderung zum Betrieb eines gewerblichen Unternehmens gehört«.
Zu den weiteren in Betracht kommenden Verträgen gehören der Umzugsvertrag, der sich auf den §§ 451 bis 451h HGB begründet, der Speditionsvertrag gemäß §§ 453 ff. HGB, der Lagervertrag, der durch §§ 467 ff. HGB geregelt wird, sowie auch der Intermodalvertrag, dessen Regelungen durch §§ 452 bis 452d HGB bestimmt werden.

Verwandte "Eisenbahntransport" Rechtsbegriffe

Transport- und Speditionsrecht, Einfuhrpapiere, Frachtpapiere, Lufttransport, Speditionsvertrag, Transportversicherung, Einfuhrsteuer, Frachtrecht, Spedition, Transport, Zoll, Lagerhaltung, Speditionsversicherung, Transportrecht
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Eisenbahntransport - Ihr Eisenbahntransport Informationstipp

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