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Wiki zum Rechtsthema Speditionsvertrag
Informationen zu Speditionsvertrag
Bei einem Speditionsvertrag handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag, der zwischen einem Speditionsunternehmen und einem Vertragspartner geschlossen wird. Dieser begründet sich auf den Regelungen des Handelsgesetzbuches, insbesondere den Regelungen der §§ § 453 ff. HGB. § 453 HGB stellt den Vertrag wie folgt dar:
- »durch den Speditionsvertrag wird der Spediteur verpflichtet, die Versendung des Gutes zu besorgen.
- Der Versender wird verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu zahlen.
- Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten nur, wenn die Besorgung der Versendung zum Betrieb eines gewerblichen Unternehmens gehört. Erfordert das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht und ist die Firma des Unternehmens auch nicht nach § 2 in das Handelsregister eingetragen, so sind in Ansehung des Speditionsgeschäfts auch insoweit die Vorschriften des Ersten Abschnitts des Vierten Buches ergänzend anzuwenden; dies gilt jedoch nicht für die §§ 348 bis 350«.
Besorgung der Versendung
Die Besorgung der Versendung begründet sich auf den Regelungen des § 454 HGB, welcher beschreibt, wie sich die Pflichten insgesamt gestalten und welche Pflichten sich aus der Organisation der Beförderung ergeben. Hier heißt es:
Der Spediteur schließt die erforderlichen Verträge im eigenen Namen oder, sofern er hierzu bevollmächtigt ist, im Namen des Versenders ab.
Der Spediteur hat bei Erfüllung seiner Pflichten das Interesse des Versenders wahrzunehmen und dessen Weisungen zu befolgen«.
- »die Bestimmung des Beförderungsmittels und des Beförderungsweges,
- die Auswahl ausführender Unternehmer, den Abschluß der für die Versendung erforderlichen Fracht-, Lager- und Speditionsverträge sowie die Erteilung von Informationen und Weisungen an die ausführenden Unternehmer und
- die Sicherung von Schadenersatzansprüchen des Versenders.
Der Spediteur schließt die erforderlichen Verträge im eigenen Namen oder, sofern er hierzu bevollmächtigt ist, im Namen des Versenders ab.
Der Spediteur hat bei Erfüllung seiner Pflichten das Interesse des Versenders wahrzunehmen und dessen Weisungen zu befolgen«.
Wenn ein Speditionsvertrag vorliegt
Ein Speditionsvertrag wird nicht grundsätzlich dadurch bestimmt, ob ein Unternehmen als Spedition tätig ist, sondern durch die Leistungen, die dieser beinhaltet. So muss es sich nicht grundsätzlich um einen Speditionsvertrag handeln, wenn inhaltlich die Vertragspriorität auf Bereichen wie Logistik liegt oder es kann sich um einen Frachtvertrag handeln, wenn beispielsweise Güter über eine bestimmte Strecke auf einem speziellen Transportweg transportiert werden.
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