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Wiki zum Rechtsthema Frachtrecht

Informationen zu Frachtrecht
Als Frachtrecht werden zusammengefasst alle gesetzlichen Regelungen und Vorschriften bezeichnet, die in Zusammenhang mit den Rechten und Pflichten von Frachtvertragspartnern stehen. In welcher Weise das Frachtrecht zum Tragen kommen, hängt von der Art und Weise des Transportes ab sowie dem Umstand, ob es sich dabei um einen nationalen oder internationalen Transport handelt.

Das nationale Frachtrecht begründet sich auf die entsprechenden Regelungen des HGB, während das internationale Frachtrecht durch verschiedene Regelungen des entsprechend geltenden Rechtes des Ziellandes bestimmt wird sowie durch international getroffene Abkommen.
Aufgliederung des Frachtrechtes im HGB
Das Frachtrecht wird im Handelsgesetzbuch durch §§ 407 bis 452d geregelt. Diese sind wie folgt aufgegliedert:

§§ 407 bis 450 HGB: Allgemeine Vorschriften

In den §§ 407 bis 450 HGB werden insbesondere alle Regelungen zum Frachtvertrag behandelt, § 407 HGB, sowie auch Regelungen zum Frachtbrief, § 408 HGB, und zur Beweiskraft des Frachtbriefs, § 409 HGB, etc.

§§ 451 bis 451h HGB befassen sich dagegen mit den Regelungen zur Beförderung von Umzugsgut wie beispielsweise zum Umzugsvertrag, § 451 HGB, zu den Pflichten des Frachtführers in § 451a HGB, sowie auch zur Haftung gemäß § 451c HGB etc.

Die §§ 452 bis 452d HGB regeln dagegen die Beförderung mit verschiedenartigen Beförderungsmitteln, wie den Frachtvertrag über eine Beförderung mit verschiedenartigen Beförderungsmitteln in § 452 HGB, und die Schadensanzeige und Verjährung in § 452b HGB sowie den Umzugsvertrag über eine Beförderung mit verschiedenartigen Beförderungsmitteln in § 452c HGB etc.

Abweichende Vereinbarungen werden durch § 452d HGB geregelt.

Pflichten bei Abschluss des Frachtvertrages
Die wesentlichen Pflichten aus einem Frachtvertrag werden durch § 407 ff. HGB geregelt:

»Durch den Frachtvertrag wird der Frachtführer verpflichtet, das Gut zum Bestimmungsort zu befördern und dort an den Empfänger abzuliefern.

Der Absender wird verpflichtet, die vereinbarte Fracht zu zahlen.

Die Vorschriften dieses Unterabschnitts gelten, wenn
  1. das Gut zu Lande, auf Binnengewässern oder mit Luftfahrzeugen befördert werden soll und
  2. die Beförderung zum Betrieb eines gewerblichen Unternehmens gehört«.

Verwandte "Frachtrecht" Rechtsbegriffe

Transport- und Speditionsrecht, Einfuhrpapiere, Frachtpapiere, Lufttransport, Speditionsvertrag, Transportversicherung, Einfuhrsteuer, Spedition, Transport, Zoll, Eisenbahntransport, Lagerhaltung, Speditionsversicherung, Transportrecht
*Sie lesen gerade unser Wiki zum Thema Frachtrecht - Ihr Frachtrecht Informationstipp

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